Teilweise verfassungswidrig: Sonntags muss auch Berlin ruh'n

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Ladenöffnungszeiten im liberalen Bundesland Berlin gegen den Sonntagsschutz im Grundgesetz verstößt.

Weihnachts-Shopping, hier in Leipzig. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa/ddp | Die großzügige Regelung zur Ladenöffnung an Sonntagen im Land Berlin ist teilweise verfassungswidrig. Die Kirchen würden dadurch in ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt. Die Berliner Regelung bleibe allerdings bis 31. Dezember 2009 "noch anwendbar". Das Gericht begründete dies mit den Rechten und Interessen der Ladeninhaber.

Der Erste Senat betonte, dass Sonn- und Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" verfassungsrechtlich geschützt seien. Für Ausnahmeregelungen zur Ladenöffnung an diesen Tagen müsse es einen ausreichend gewichtigen Grund geben.

Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Ladeninhaber und ein alltägliches Shoppinginteresse potenzieller Kunden genügten grundsätzlich nicht. Eine "weitgehende Gleichstellung" der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen und ihrer Betriebsamkeit dürfe es nicht geben.

Die Berliner Regelung bleibe allerdings noch bis 31. Dezember 2009 in Kraft, so dass die Ladenöffnung an den Adventssonntagen in diesem Jahr in Berlin noch möglich ist.

Die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Gesetz hatten damit teilweise Erfolg. Die übrigen Regelungen im Berliner Ladenöffnungsgesetz beanstandete das Verfassungsgericht nicht.

Das in Berlin seit November 2006 geltende, bundesweit liberalste Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass die Geschäfte in der Bundeshauptstadt an zehn Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen dürfen, darunter an allen vier Adventssonntagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr.

Nach dem sogenannten Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe und der "seelischen Erhebung".

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