Japanische Manga-Gegner scheitern: Kinderpornografie bleibt erlaubt

Die Stadtregierung von Tokio scheitert mit ihrem Versuch, die virtuelle Pornografie einzuschränken. Japan bleibt damit ein Paradies für Kinderpornografie.

Funktionieren oft nach dem Lolita-Prinzip: Japanische Mangaheftchen Bild: reuters

TOKIO tazMit großen Kulleraugen und gewinnendem Lächeln sieht das Mädchen in seiner Schuluniform niedlich aus. Doch ein paar Bilder weiter ist es nackt, hat Sex und anscheinend Spaß daran. Viele Comics, Zeichentrickfilme und Computerspiele in Japan zeigen teilweise obszöne und brutale Sexszenen mit ganz offensichtlich Minderjährigen.

Jetzt ist die Stadtregierung von Tokio damit gescheitert, diese virtuelle Kinderpornografie einzuschränken. Ein Parlamentsausschuss lehnte es ab, den Verkauf von Manga und Anime mit solchen Inhalten zu verbieten. Vergeblich hatten Bürgerrechtler die Abgeordneten zum Handeln aufgerufen. Einige Werke würden Vergewaltigungen von Kindern zeigen, kritisierte der Anwalt Keiji Goto vom Forum gegen Kinderpornografie. "Wenn unsere Gesellschaft dies toleriert, dann toleriert sie auch echte Kinderpornografie."

Die Stadtregierung hatte ihre Verordnung bereits abgemildert, nachdem Zeichner und Filmemacher das Verkaufsverbot als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit zurückgewiesen hatten. "Unsere Kultur würde dadurch an Kraft verlieren", protestierte der bekannte Manga-Autor Tetsuya Chiba. "Warum brauchen wir diese Vorschriften, obwohl niemand tatsächlich verletzt wird?", fragte die Zeichnerin Machiko Satonaka. Der Verordnung zufolge sollten grafische Figuren, die sexuelle Handlungen begehen, anhand von Aussehen, Kleidung und Sprache als minderjährig identifiziert werden. Aufgrund dieser Beurteilung hätten Buch- und Zeitschriftenläden die Werke dann nicht mehr verkauft.

Japan bleibt damit ein Paradies für Kinderpornografie. Zwar haben sich die Nationalpolizei und neun Ministerien darauf verständigt, vermutlich ab nächstem Frühjahr Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten sofort nach ihrer Entdeckung zu blockieren. 2009 hatte die Polizei fast 4.500 Beschwerden über Kinderpornos im Internet erhalten. Doch den Besitz von Kinderpornos will die Regierung nach Informationen von Aktivisten nicht unter Strafe stellen. Bisher sind nur die Weitergabe und der Verkauf verboten. Japan ist damit neben Russland die Ausnahme unter den Industriestaaten.

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