Kommentar Swift-Abkommen: Ab in den Datenpool

Richtig wäre es, Datenspeicherung und Datenaustausch auf konkret Verdächtige zu beschränken, statt mal wieder große vorsorgliche Datenpools anzulegen.

Diesmal wird es keinen Showdown geben. Die großen Fraktionen des Europäischen Parlaments - Konservative, Sozialdemokraten und Liberale - wollen dem Swift-Abkommen zustimmen. Anders als noch im Februar wollen sie den Transfer europäischer Bankdaten an die USA nicht blockieren. Dabei ist der gefundene Kompromiss geradezu peinlich.

Die Kontrolle, dass so wenig wie möglich Daten vorsorglich an die USA geliefert werden, übernimmt nicht ein neutrales Gericht, sondern ausgerechnet die EU-Polizeibehörde Europol. Das ist eine klassische "Bock als Gärtner"-Lösung, denn Europol will auch von den US-Auswertungen profitieren. In den USA soll künftig nicht mehr das Privatunternehmen Swift (eine von den Banken getragene Genossenschaft) kontrollieren, dass die Daten nur zur Terrorbekämpfung genutzt werden, sondern eine von der EU bestimmte Person. Faktisch ist dies aber wohl eher kontraproduktiv. Denn Swift hätte aus ökonomischen Gründen Interesse am Schutz der Kundendaten, während die EU auch einen Polizisten entsenden könnte.

Das Europäische Parlament ließ sich zudem von der Aussicht beruhigen, dass die EU bald ein eigenes Programm zur Durchleuchtung der Finanzströme aufbauen will. Doch ist das eine gute Nachricht? Statt die Vorratsdatenspeicherung und Auswertung in die USA auszulagern, würde sie dann in Europa vorgenommen. Richtig wäre es dagegen, Datenspeicherung und Datenaustausch auf konkret Verdächtige zu beschränken, statt mal wieder große vorsorgliche Datenpools anzulegen.

Das Bundesverfassungsgericht warnte in seinem Urteil zur Vorratsspeicherung von Telefondaten klar davor, immer mehr Lebensbereiche präventiv für die Sicherheitsbehörden zu verdaten. In Brüssel ist die Botschaft offenbar nicht angekommen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.