Kommentar V-Frau "Pamela": Wenn Fahnder selbst zu Tätern werden

Was sich die Strafverfolgungsbehörden einfallen ließen, weil die traditionellen Ermittlungsmethoden keinen Erfolg brachten, ist ein Skandal.

Um es klar zu sagen: Der mutmaßliche Kokain-Dealer, der bei der Operation "Pamela" im Mittelpunkt stand, ist kein Unschuldslamm. Sonst wäre er den Fahndern, die damals ja immerhin eine gerichtliche Zustimmung für eine Telefonüberwachung bekommen hatten, nicht ins Visier geraten.

Aber was sich die Strafverfolgungsbehörden dann mit V-Frau "Pamela" einfallen ließen, weil die traditionellen Ermittlungsmethoden keinen Erfolg brachten, ist nicht nur ein schlechter Krimi, sondern schlichtweg rechtswidrig und ein Skandal.

Das rechtsstaatliche Verfahren basiert auf der Selbstbelastungsfreiheit des Beschuldigten, also dem Recht nichts zur Sache auszusagen. Eine Tat muss ihm nachgewiesen werden - und zwar in einem fairen Verfahren. Doch hier ist der Spieß umgedreht worden. Hier wurde ein Beschuldigter von V-Frau "Pamela" regelrecht zu Straftaten "verführt", wofür sie zugleich die Kronzeugin gewesen wäre.

Nicht "Pamela" oder wie auch immer die Frau heißt, ist dafür zu verachten. Sie hat nur ihren Job gemacht - entweder für Geld oder weil man ihr möglicherweise Straferlass in eigener Sache angeboten hat.

Hier haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft selbst zu Kriminellen gemacht - wohlwissend, dass sie dafür strafrechtlich nicht belangt werden können. Sie hätten sich ja selbst anklagen müssen.

Der Beschuldigte wurde von V-Frau "Pamela" regelrecht zu Straftaten "verführt".

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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