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Archiv-Artikel

Von Gerkan muss weiter zittern

Von US

Der Streit um das zur Flachdecke mutierte Gewölbe im unteren Geschoss des neuen Hauptbahnhofs geht weiter. Das Landgericht hat gestern das Urteil im Prozess des Architekten Meinhard von Gerkan gegen die Deutsche Bahn aufgeschoben. Beide Parteien müssen Informationen nachliefern. Die Kammer gehe davon aus, dass der Bahnhofsbau durch das Urhebergesetz geschützt sei, sagte der Richter. Das Architekturbüro Gerkan, Marg und Partner müsse aber ausführlicher beweisen, dass die Flachdecke das „Kunstwerk Bahnhof“ entstelle. Die Bahn hatte ebenjene mit Verweis auf die Kosten montiert. Auch die Bahn muss ihre Begründung nachbessern: Sie müsse detaillierte Angebote für beide Deckenkonstruktionen vorlegen, so der Richter. Für die Ausführung sei eine Summe von 7,4 Millionen Euro vorgesehen gewesen. US