Neuberechnung des Arbeitslosengeldes: Schlacht um die Hartz-Sätze

Die Opposition befürchtet, dass die Arbeitsministerin die Hartz-IV-Sätze kleinrechnet. Einige Koalitionspolitiker kritisieren, dass von der Leyen die Ausgaben zu hoch kalkuliert.

Über die Neubrechnung der Hartz-IV-Sätze wird zur Zeit intensiv diskutiert. Welche Summe Arbeitslose letztendlich in Zukunft erhalten werden, ist noch unklar. Bild: ap

BERLIN taz | Einen Tag nachdem Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze vorgelegt hat, hat das Gezerre um die konkrete Höhe dieser Sätze begonnen.

Wie hoch der Regelsatz künftig ausfällt, darüber will die Arbeitsministerin erst am kommenden Montag informieren. Am Dienstag wurde jedoch bekannt, dass am Sonntagabend der Koalitionsausschuss mit Kanzlerin Angela Merkel über die Höhe des künftigen Regelsatzes beraten will.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) zeigte sich bemüht, dies als normalen Schritt der Informationspolitik darzustellen. Doch von der Leyen wird aus den eigenen Reihen erheblich unter Druck gesetzt. "Die Ministerin weiß, dass die 480 Millionen Euro, die vorsorglich in den Haushalt eingestellt wurden, die Obergrenze sind", sagte Norbert Barthle, haushaltspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der taz.

Doch auf rund 500 Millionen Euro werden im Gesetzentwurf allein die jährlichen Ausgaben für das sogenannte Bildungspaket beziffert, mit dem 1,7 Millionen Kindern im Hartz-IV-Bezug künftig Sport- und Musikunterricht, Nachhilfeunterricht oder Klassenfahrten finanziert werden sollen. Für alles, was über 480 Millionen Euro liege, erwartet Barthle Finanzierungsvorschläge aus dem Ministerium, sprich: müsste das BMAS an anderer Stelle streichen. Zudem behält sich Barthle vor, am Sonntag "noch korrigierend in den Gesetzentwurf einzugreifen".

In der Opposition nähren solche Aussagen die Befürchtung, das Ministerium könnte die Regelsatzzahlen politisch gewollt niedrigrechnen. Erneut wiesen Stimmen aus allen drei Oppositionsparteien auf voneinander unabhängig Quellen, nach denen das BMAS bei seinen Berechnungen auf eine Regelsatzhöhe von 420 Euro gekommen sei, jedoch die Losung ausgegeben habe, der Satz dürfe nicht über 400 Euro steigen. Derzeit liegt er für Erwachsene bei 359 Euro.

Anette Kramme, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, kritisierte zudem, dass im Gesetzentwurf eine Darstellung der Berechnungsgrundlage fehle. "Das lässt befürchten, dass das Ministerium mit den Zahlen spielt", sagte sie zur taz. Das BMAS wies am Dienstag darauf hin, man werde "das Existenzminimum anhand statistischer Daten und Verfahren transparent und nachvollziehbar berechnen".

Bekannt ist bisher nur, dass im Unterschied zu früheren Rechenverfahren zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze nicht nur die Ausgabensituation der untersten 20 Prozent der Singlehaushalte, sondern auch von Familien mit einem Kind als Vergleichsmaßstab berücksichtigt werden sollen.

"Doch sogenannte Aufstocker und Menschen in verdeckter Armut werden auch berücksichtigt, das ist nicht sachgerecht", sagte Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünenfraktion, zur taz. Das Vorgehen führe zu Zirkelschlüssen und drücke die Hartz-IV-Sätze. Kurth bemängelte, dass das BMAS die Rohdaten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, auf denen alle Berechnungen beruhen, "besser schützt als der Bundesnachrichtendienst. Damit haben wir im parlamentarischen Prozess kaum Zeit, die Daten zu bewerten". Das BMAS bestätigte jedoch, es sei geplant, "alle Berechnungsgrundlagen und -verfahren nachvollziehbar darzustellen". Die Opposition erwartet, dass das spätestens am Montag geschieht.

Bedenken, ob der Gesetzentwurf verfassungskonform ist, äußerten unterdessen Manuela Schwesig, sozialdemokratische Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, und Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Beide bezogen sich darauf, künftig die Entwicklung der Hartz-IV-Sätze zu 70 Prozent an die Preis- und zu 30 Prozent an die Nettolohnentwicklung zu koppeln. Die Kopplung an die Renten hatte das Bundesverfassungsgericht untersagt. Schneider wies darauf hin, es gebe immer mehr Niedriglöhne, die man nicht zum Maßstab für das Existenzminimum nehmen könne. Er forderte, die Sätze zu 100 Prozent an die Preisentwicklung zu koppeln.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.