Angeblich nur Übungsflug: Tornado über Gorleben

Jetzt ist es raus: Die Castor-Sitzblockade bei Gorleben wurde tatsächlich von einem Tornado-Flugzeug überflogen. Das Verteidigungsministerium sagt: Das waren Übungen.

War da was? Blockierende am 8.11. in der Sitzblockade vor dem Zwischenlager in Gorleben. Bild: reuters

Montagmorgen, gegen zehn, in der Sitzblockade bei Gorleben. Der Himmel ist bewölkt. Plötzlich ein Tiefflieger-Geräusch. Laut, trocken, leicht schlürfend. Einige schauen nach oben. Was war das? Erinnerungen an den G8-Gipfel in Heiligendamm werden wach. Damals wurde das Aktivisten-Camp in Reddelich bei Bad Doberan von einem Tornado-Flugzeug überflogen, es stellte sich im Nachhinein heraus, dass dieses Flugzeug auch Fotos von dem Camp gemacht hatte. Sollte solches wie beim G8-Gipfel bei den Castor-Protesten wieder passiert sein? Das Bundesverteidigungsministerium bestreitet das – es habe sich um einen "Ausbildungsflug" gehandelt.

In einer Antwort auf Fragen des grünen Bundestagsabgeordneten Christian Ströbele zum diesjährigen Castor-Transport sagt das Verteidigungsministerium: "Am 8. November überflog ein Luftfahrzeug des Jagdbombengeschwaders 32 vom Typ TORNADO ECR aus Lechfeld auf einem routinemäßigen Ausbildungsflug das Gebiet Wendland von Norden kommend mit südöstlichem Kurs von Hitzacker über Dannenberg in Richtung Gorleben". Der Tornado sei "nicht für Bildaufnahmen ausgerüstet gewesen", so das Verteidigungsministerium. Zudem habe die Bundeswehr den Polizeibehörden im Zusammenhang mit dem Castor-Transport "Bildaufnahmen weder angeboten noch übermittelt".

In dem Dokument (PDF) findet sich auch eine Antwort des Verteidigungsministeriums auf die Frage nach einem Panzer, der kurz in diesem ZDF-Beitrag (Minute 20:37 - 20:41) zu sehen war, wie er transportiert wird. Auch hierbei habe es sich um eine "Ausbildungsfahrt" gehandelt, es bestehe "kein Zusammenhang zwischen dieser Ausbildungsfahrt und dem Castor-Transport". Zudem ist in dem Dokument eine Übersicht über die Art der Unterstützung durch die Bundeswehr im Rahmen des Polizeieinsatzes zum Castor-Transport 2010 zu finden.

Das Grundgesetz lässt prinzipiell Amtshilfe für die Polizei durch die Bundeswehr zu. Eine Zustimmungspflicht des Bundestages besteht nur bei Bundeswehr-Einsätzen, nicht aber bei Amtshilfe, so das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zum Tornado-Einsatz in Heiligendamm. Sollte der damalige Einsatz verfassungswidrig gewesen sein, so hätte der Deutsche Bundestag diese Verfassungswidrigkeit nicht durch einen einfachen Beschluss beseitigen können. Ob der Tornado-Einsatz beim G8-Gipfel rechtmäßig oder verfassungswidrig war, könnte eine Klage der damaligen Grüne-Jugend-Vorsitzenden Paula Riester und Jan Philipp Albrecht klären, die seit mehr als drei Jahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin anhängig ist.

Amtshilfe hat die Bundeswehr bei diesem Castor-Transport zum Beispiel in Form von Unterkünften, Landeplätzen und mit einem Funkmast geleistet. Mit Maßnahmen, die einschüchternd wirken oder bei denen Zwang ausgeübt wird, darf die Bundeswehr nicht unterstützen, dies würde die Demonstrationsfreiheit einschränken. Und Tornados, die dürften schon einschüchternd wirken.

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