Minister machen Druck: Daten lieber gleich speichern

Die Innenminister wollen schnell wieder Daten auf Vorrat speichern. Die von der Justizministerin bevorzugte anlassbezogene Nutzung von Daten finden sie unbrauchbar.

"Privatsphäre ist kein Verbrechen". Nicht alle sind von der Vorratsdatenspeicherung so begeistert wie die Innenminister der Länder. Bild: dapd

FREIBURG taz | Der Druck auf Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wächst. Am Freitag forderte die Innenministerkonferenz einhellig die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Das von Leutheusser-Schnarrenberger favorisierte "Quick Freeze"-Verfahren sei "keine Alternative", so die Innenminister, die allesamt der Union oder der SPD angehören.

Seit März spielt die Justizministerin auf Zeit. Damals beanstandete das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung und erklärte dieses für nichtig. Seitdem müssen die Telefonfirmen nicht mehr sechs Monate lang speichern, wer wann mit wem telefoniert hat. Und die Internetfirmen müssen nicht mehr festhalten, wer wem eine E-Mail schrieb und sich wann ins Internet einwählte. Überdies ordnete das Gericht die Löschung aller bisher gespeicherten Daten an.

Allerdings sieht eine EU-Richtlinie von 2007 vor, dass alle 27 EU-Staaten die Vorratsdatenspeicherung einführen müssen. Deshalb erwartet die Innenministerkonferenz nun von Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie "zügig" einen Gesetzentwurf vorlegt. Um Zeit zu gewinnen, verweise sie bisher auf eine Überprüfung der EU-Richtlinie. Da sich aber abzeichnet, dass diese Evaluierung auf EU-Ebene noch Monate dauern wird, geht Leutheusser-Schnarrenberger jetzt dazu über, konkrete Vorschläge zu machen.

"Wir arbeiten an einer anlassbezogenen Nutzung von Verbindungsdaten", sagte die Ministerin der Süddeutschen Zeitung. Bei diesem Quick-Freeze-Verfahren soll die Polizei im Verdachtsfall anordnen können, dass vorhandene Verbindungsdaten eingefroren, also nicht gelöscht werden. Ein Richter würde dann entscheiden, ob die Polizei die sichergestellten Daten nutzen darf. Ob bereits ein Gesetzentwurf vorbereitet wird, wollte das Justizministerium der taz nicht beantworten.

Die Innenminister halten das Quick-Freeze-Verfahren für untauglich. "Da Straftaten in der Regel erst im Nachhinein bekannt werden, können nicht vorhandene Daten auch nicht mehr eingefroren werden und sind damit dauerhaft verloren", heißt es in einer Erklärung der IMK.

Der Hamburger Innensenator Heino Vahldiek (CDU) verband die Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich mit der aktuellen Terrorwarnung. "Wenn wir jemand festnehmen, der einen Anschlag plante, und dann können wir nicht feststellen, mit wem er in den Wochen zuvor kommuniziert hat, dann wäre das für die Sicherheitsbehörden ein Albtraum."

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