Gericht hebt Innenstadt-Verbannung auf: Protest darf in die City

Das "Bündnis gegen rechts" darf seine Kundgebung gegen den Neonazi-Aufmarsch auf dem Hamburger Jungfernstieg abhalten.

Wird in der Nähe der Nazi-Kundgebung stattfinden: Der Gegenprotest. Bild: dpa

Der Protest des "Bündnis gegen rechts" gegen den NPD-Aufmarsch auf dem Hamburger Gänsemarkt darf nun doch auf dem Jungfernstieg stattfinden. Die Hamburger Verwaltungsgerichte hoben die erteilten Beschränkungen der Innenbehörde am Freitagabend endgültig auf.

"Es bleibt bei dem Platz, den die Veranstalter angemeldet haben" sagte Gerichtsprecherin Susanne Walter am Freitagabend der taz nord. "Es müssen nur ein paar zusätzliche Sperrgitter zur Wasserseite zum Schutz aufgestellt werden."

Damit ist wohl eines sicher: In der Innenstadt rund um den Gänsemarkt herrscht am morgigen Samstag der Ausnahmezustand. 1.500 Polizisten werden im Einsatz sein, um eine vom Neonazikader Thomas Wulff angemeldete Wahlkampfkundgebung der NPD-Hamburg vor Protesten zu schützen. Etwa 60 Neonazis werden gegen 11 Uhr zu dem Aufmarsch unter dem Motto "Kriminellen Ausländern entgegentreten" erwartet.

Die Polizei hat, um den Großeinsatz zu bewältigen, zusätzliche Hundertschaften aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie das bayrische "Unterstützungskommando" (USK) an die Elbe beordert. Das USK ist eine Spezialeinheit zur Bekämpfung schwerer Ausschreitungen.

Die Stimmung aufgeheizt hatte Innensenator Heino Vahldieck (CDU) am Dienstag, da er die angemeldete Gegenveranstaltung des "Bündnis gegen Rechts" - eine Kundgebung und ein Konzert - auf dem Jungfernstieg/Ecke Neuer Jungfernstieg, aus dem Innenstadtbereich vor die Laeiszhalle bei den Wallanlagen von "Planten und Blomen" verbannen wollte. Die Versammlungsbehörde der Polizei begründete die Verbannung mit Sicherheits-Erkenntnissen des Staatsschutzes, dass statt der zunächst angekündigten 500 Gegendemonstranten nunmehr 1.500 Versammlungsteilnehmer zu erwarten seien - davon seien 400 als "gewaltbereit" einzustufen.

"Innensenator Vahldieck setzt das falsche Signal, wenn er eine Nazi-Demo im Herzen Hamburgs zulässt, aber den Protest der Demokraten an die Wallanlagen verbannt", schimpfte Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose gegen die Beschränkung. Es ergebe wenig Sinn, irgendwo zwischen "Planten un Blomen" und Laeiszhalle gegen eine zentrale Kundgebung von Neonazis zu protestieren. Es sei "völlig inakzeptabel", dass einer "Bürgerallianz", die von DGB, Kirchenvertretern und zahlreichen Initiativen bis zu Spitzenpolitikern aus den Parteien, der Bürgerschaft und dem Bundestag reiche, durch die Innenbehörde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beschnitten werde.

Das "Bündnis gegen rechts" klagte mit Unterstützung des DGB-Hamburg vor dem Verwaltungsgericht gegen die Beschränkung. "Hamburg als liberale Großstadt und seine Bewohner haben in der Vergangenheit oft genug gezeigt, dass sie entschlossen sind, friedlich gegen Rechtsradikale zu protestieren", sagte Hamburgs DGB-Chef Uwe Grund.

Das sah das Verwaltungsgericht auch so: Es hob am Freitagmittag die Beschränkungen auf und entschied, dass die Kundgebung - wie geplant - auf dem Jungfernstieg stattfinden kann.

Doch die Innenbehörde legte Beschwerde vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Aber auch das OVG lässt eine Kundgebung auf dem Jungfernstieg zu. Den OVG-Vergleichsvorschlag, die Kundgebung in die Nähe des Ballindamms zu verlegen, was von den Veranstaltern akzeptiert worden wäre, hatte jedoch die Polizei abgelehnt.

"Der Innensenator ist mit seiner Eskalationsstrategie gegenüber dem Hamburger Bündnis gegen Rechts gescheitert", kommentiert der Anmelder Bela Rogalla vom "Bündnis gegen rechts" die Gerichts-Beschlüsse. "Wir freuen uns, dass wir den ungeheuerlichen Affront des CDU-Senats politisch und juristisch zurückweisen konnten."

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