Debatte ums Leistungsschutzrecht: Verlage bangen um "goldene Kuh"

Mit einem neuen Gesetz sollen die deutschen Verlage im Zeitalter des Netzes gestärkt werden. Die Bundesjustizministerin dämpft die Hoffnungen der Verleger.

Da hilft auch bitten nicht: Gafische Werkstatt des Handsatzes in der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. Bild: dpa

KÖLN taz | "Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler", heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP. "Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an." Doch was dieses neue Recht bewirken soll, wie es konkret aussehen soll, ist seit zwei Jahren umstritten. Im Juni will das Bundesjustizministerium nun endlich den Gesetzentwurf vorlegen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem //wissen.dradio.de/urheberrecht-bewusstsein-fuer-geistiges-eigentum-ist.33.de.html?dram:article_id:Interview mit Dradio Wissen die Erwartungen an das Gesetz nun kräftig zurückgeschraubt. "Eine ganz begrenzte Durchsetzung von Rechten im Internet" stellt die Bundesjustizministerin dort in Aussicht, eine "goldene Kuh" für die Presseverlage sei aber nicht mehr zu erwarten. Vorschläge, die Milliardeneinnahmen vorsahen, seien längst vom Tisch.

Zwar erwähnt die Justizministerin nicht, welche Vorschläge sie verworfen habe, die Botschaft ist jedoch klar. Die Verlagsbranche hatte – allen voran der Axel Springer Verlag – im vergangenen Jahr eine Art GEZ-Pflicht für Bürocomputer gefordert. Jedes Unternehmen sollte Abgaben zahlen, wenn seine Angestellten über den Bürocomputer auf Verlagsangebote zugriffen. Auch kostenlose Angebote – wie zum Beispiel taz.de – sollten kostenpflichtig werden, wenn sie im Büro angesurft werden. Eine neu zu schaffende Verwertungsgesellschaft sollte die Beiträge pauschal eintreiben. Bei schätzungsweise 20 Millionen gewerblichen PCs in Deutschland ein lohnendes Geschäft.

Goldgrube Büro-PCs

Schönheitsfehler an den Plänen: sie waren juristisch kaum umsetzbar. In einer Zeit, in der quasi jedermann ohne Probleme Artikel und andere Inhalte publizieren kann, ist es schwer zwischen Presseunternehmen und anderen Publizisten zu unterscheiden. //www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/eine-nie-dagewesene-rechtsverwirrung/“:Noch schwerer war es jedoch eine Anspruchsgrundlage für die Sonderzahlung zu finden.

So verwies beispielsweise Mathias Döpfner zum Beispiel auf die integrative Kraft der Massenmedien. "Wenn Sie alle einen anderen Blog gelesen haben, werden Sie nichts mehr haben, worüber sie sich unterhalten können", sagte der Chef der Chef der Axel Springer AG bei einer //heise.de/-1080587“:Veranstaltung in Köln. Die Verleger sollten deshalb für Themenauswahl und Arrangement der Beiträge ein eigenes Recht erhalten, das auch vergütet werden müsse.

Positiver Nebeneffekt: die Journalisten selbst hätten an den Einnahmen nicht beteiligt werden müssen. Auch bei den Wirtschaftsverbänden stieß das verständlicherweise auf wenig Gegenliebe. So positionierte sich der Bund der Deutschen Industrie gegen die hoch fliegenden Verlegerpläne und hat sich voraussichtlich auch durchgesetzt.

Angriffsziel Google

Nicht aus dem Schneider ist hingegen Google. Der US-Konzern mit seiner enormen Vormachtstellung im Suchmaschinen- und Onlinewerbungs-Markt ist den Verlegern schon lange ein Dorn im Auge. Zwar verschafft der Konzern mit seinem Nachrichtenportal "Google News" vielen Onlinemedien Leser. Doch die wollen gleichzeitig auch an den Einnahmen von Google beteiligt werden. Dass der derzeit auf Google News keine Werbung einbindet, stört die Verleger dabei nur wenig.

Diesem Ziel stimmt offenbar auch Leutheusser-Schnarrenberger zu. Sie verweist darauf dass Unternehmen mit den Früchten des Journalismus Geld verdienten, ohne die Journalisten selbst zu beteiligen. Wie konkret jedoch dies geschehen soll, ließ die Bundesjustizministerin offen. Immerhin wurde klar, dass auch sie eine Verwertungsgesellschaft mit der Abwicklung der Zahlungen beauftragt werden soll.

Doch auch hier gibt es Schwierigkeiten. So hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Verwertung von kurzen Textauszügen urheberrechtlich zulässig ist. Hier müsste die Bundesregierung also ein neues Recht schaffen, dass auch kurze Zusammenfassungen – so genannte "Snippets" – bei Google News urheberrechtlich schützt.

Gleichzeitig müssen aber auch weitere Unterscheidungskriterien gefunden werden. Das Zitieren an sich ist wesentliches Element der Meinungsfreiheit und kann deshalb nicht einfach eingeschränkt werden. Nach dem Versprechen von Bundesjustizminsterin sollen Privatnutzer von dem neuen Gesetz nicht betroffen werden. Eine allgemeine Zahlpflicht für Links - wie von manchen befürchtet - ist somit auch ausgeschlossen.

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