Vorschlag zu Stuttgart 21: Kompromiss erfordert neue Planung

Die von Heiner Geißler geforderte Kombi-Lösung würde wohl ein langwieriges neues Planfeststellungverfahren erfordern. Die Ablehnung der SPD dürfte wachsen.

Der Geißler-Vorschlag würde bedeuten: Ein neues Planfeststellungsverfahren. Dauer: 5 Jahre. Bild: dpa

STUTTGART taz | Für die Umsetzung des Kompromiss-Vorschlags von Heiner Geißler wäre nach Ansicht des Regierungspräsidiums Stuttgart ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig - was mindestens fünf Jahre Zeit in Anspruch nehmen würde.

Diese Einschätzung äußert die Behörde in einer Stellungnahme, die der taz vorliegt. Angefordert worden war diese Stellungnahme vom grün geführten Verkehrsministerium. Am Donnerstag will die baden-württembergische Landesregierung den Kompromissvorschlag beraten.

Zur Befriedung des andauernden Streits um den Bahnhof hatte Geißler eine Kombilösung präsentiert: Dabei soll nur ein Teil der Gleise unterirdisch gebaut werden; der Rest bliebe über der Erde. Während viele S21-Befürworter die Idee schnell abgelehnt haben, kündigte die grün-rote Landesregierung eine gründliche Prüfung an. Das Regierungspräsidium, das bei S21 die Funktion einer Anhörungsbehörde hat, sollte im Auftrag des Verkehrsministeriums vor allem die planungsrechtliche Situation bewerten.

Vorhaben nicht identisch

In seiner Stellungnahme kommt es nun zu dem Schluss, dass ein neues Planfeststellungsverfahren notwenig wäre, da die "Identität des Vorhabens" nicht gewahrt werde. Neu zu planen sei auf jeden Fall der kombinierte Kopf- und Tiefbahnhof, was etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen würde. Ebenso würde ein Anhörungsverfahren mindestens zwei Jahre dauern. Das Eisenbahnbundesamt bräuchte für den Planfeststellungsbeschluss bis zu einem Jahr Zeit. "Summa summarum müssen also für das Planfeststellungsverfahren als solches mindestens fünf Jahre angesetzt werden", heißt es.

Die SPD, die im Gegensatz zu den Grünen für S21 ist, müsste dieser Bewertung zufolge den Geißler-Vorschlag eigentlich sofort ad acta legen. Denn sie verstand unter der Prüfung laut Wirtschaftsminister Nils Schmid die Frage, ob der Vorschlag im Rahmen der jetzigen Planfeststellungen machbar wäre. Das Verkehrsministerium wollte dagegen prüfen, ob der Vorschlag grundsätzlich planungsrechtlich machbare wäre.

Zu dem Schreiben des Regierungspräsidiums wollte sich das Wirtschaftsministerium auf taz-Anfrage nicht äußern und erst die koalitionsinterne Abstimmung abwarten. Das Verkehrsministerium wollte zumindest die "fünf Jahre plus x" relativieren. "Man muss dabei berücksichtigen, dass die Kombilösung im Gegensatz zur reinen S21-Lösung viel mehr Flexibilität bietet", sagte ein Sprecher zur taz. Es schließlich möglich, an der einen Seite zu planen und an der anderen schon zu bauen. Zudem sei die Planfeststellung auch für S21 noch längst nicht abgeschlossen.

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