Grüne klagen wegen Libyen-Einsatz: Nachträgliche Demokratie

Die Grünen ziehen wegen des "Pegasus"-Bundeswehreinsatzes in Libyen vors Verfassungsgericht. Sie wollen erreichen, dass das Parlament der Mission nachträglich zustimmen muss.

Nach der Mission: Soldaten der Operation "Pegasus". Bild: dapd

BERLIN dapd | Die Grünen im Bundestag wollen die Regierung per Verfassungsklage zu einer nachträglichen Parlamentsbeteiligung wegen des "Pegasus"-Bundeswehreinsatzes in Libyen zwingen. Dabei geht es auch um mögliche künftige Einsätze, wie Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck am Samstag betonte.

Bei der Operation hatten Bundeswehrsoldaten im Februar 132 Ausländer, darunter 22 Deutsche, aus der libyschen Wüste evakuiert. Jeder bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Ausland bedarf nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz der Zustimmung des Bundestages. Bei "Gefahr im Verzug" kann die Zustimmung auch nachträglich eingeholt werden. Die Regierung lehnte eine Beteiligung des Bundestages ab. Begründung: Die Operation habe sich im Nachhinein nicht als bewaffneter Einsatz, sondern als "gesicherter Evakuierungseinsatz mit humanitärer Zielsetzung" erwiesen.

Beck erklärte, gegen den Einsatz selbst sei aus Sicht der Grünen nichts einzuwenden. "Wir wollen die Bundesregierung jedoch zwingen, bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Rechte des Parlaments zu wahren." Die Bundeswehr habe die Operation als "scharfe Evakuierungsaktion" bezeichnet.

Laut Verfassung komme es darauf an, "ob bei Einsatzbeginn die Gefahr einer bewaffneten Auseinandersetzung besteht", meinte Beck. Es sei daher zwingend, dass dem Bundestag nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz ein Mandat für die Aktion vorgelegt werden müsse.

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