Von der Leyens Rentenpläne: Wohl der, die keinen Partner hat

Ursula von der Leyen spricht von "Zuschussrenten", "Kombirenten" und von Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente. 10 Fragen und Antworten zu den Vorschlägen.

Müssen keine Angst vor künftigen Rentenplänen haben: Rentnerpaar heute. Bild: Photocase / cydonna

Wie viel Zuschussrente soll es nach dem Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) künftig geben?

Die Zuschussrente soll an diejenigen gezahlt werden, die bei Eintritt des gesetzlichen Rentenalters aufgrund ihrer niedrigen Rente ein verfügbares Alterseinkommen haben, das unter 850 Euro monatlich liegt. Dann wird mit der Zuschussrente aufgestockt bis zu diesem Betrag.

Was sind die Voraussetzungen, die Zuschussrente zu erhalten?

Nach den Plänen von der Leyens sollen nur diejenigen die Zuschussrente bekommen, die mindestens 45 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung waren und während dieser Zeit 35 Jahre lang Beiträge entrichtet haben. Für eine Übergangszeit soll es genügen, nur 40 Jahre lang versichert und 30 Jahre Beiträge eingezahlt zu haben. Außerdem müssen die Berechtigten mindestens 35 Jahre eine private Riester-Versicherung oder Betriebsrente abgeschlossen haben. Für die nächste Übergangszeit reicht es, wenn der Riester-Vertrag mindestens fünf Jahre lang bestanden hat.

Muss man 30 beziehungsweise 35 Jahre lang Vollzeit gearbeitet haben, um einen Anspruch zu haben?

Nein, es spielt keine Rolle, ob es ein Vollzeit- oder ein Teilzeitjob war, nur sozialversicherungspflichtig muss er gewesen sein. Außerdem wird die Erziehung eines Kindes mit jeweils drei Jahren als Beitragszeit verbucht, und auch Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und von Krankengeld gelten als Beitragszeit und werden mit eingerechnet.

Was genau bedeutet, dass man insgesamt 40 beziehungsweise später 45 Jahre lang Mitglied der Rentenversicherung gewesen sein muss?

Es bedeutet, dass man Mitgliedszeiten erfüllt haben muss, auch wenn man für diese Zeiten keine Beiträge entrichtet hat. Als Mitgliedszeiten zählen zum Beispiel Jahre der Ausbildung, auch Zeiten des Bezugs von Hartz IV.

Welche biografischen Szenarios sind denkbar?

Denkbar ist, dass jemand fünf Jahre Ausbildungszeit und zwei Jahre Hartz-IV-Bezug als Versicherungszeit verbucht, dann drei Jahre in die Kindererziehung geht und 30 Jahre lang einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob macht als Beitragszeiten. Diese Person hätte die Voraussetzungen der 40 plus 30 Jahre erfüllt. Sie bekäme später im Alter eine Rentenaufstockung, falls sie eine Minirente bezieht. Allerdings nur, wenn sie in die private Riester-Rente eingezahlt hat und der Partner nicht zu viel verdient - eine wichtige Einschränkung.

Wie werden Partnereinkommen und Vermögen später angerechnet, um den Anspruch auf eine Zuschussrente zu klären?

Zu der Bedürftigkeitsprüfung sind die Details noch nicht festgelegt. In der Diskussion ist eine Anrechnung des Partnereinkommens, falls dieses oberhalb von 850 Euro liegt. Verheiratete Frauen hätten dann in vielen Fällen keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Auch der Ertrag aus der Riester-Rente wird angerechnet. Regeln zur Vermögensanrechnung gibt es noch nicht.

Wie viel Riester-Rente muss man all die Jahre einzahlen?

Arbeitslose und Kleinverdiener müssen zumindest den Sockelbetrag von 5 Euro im Monat zahlen.Wer ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, muss die Riester-Beiträge prozentual entrichten. In der Diskussion ist jetzt, mindestens 3 Prozent vom Verdienst als Riester-Beiträge einzahlen zu müssen.

Wer profitiert nicht von der Zuschussrente?

Selbständige haben nichts davon, denn sie sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Ausnahme bilden die in der Künstlersozialkasse Versicherten: Sie hätten bei entsprechenden Voraussetzungen Ansprüche auf die Zuschussrente, wenn sie vorher "geriestert" haben. Auch über viele Jahre langzeitarbeitslose Empfänger von Hartz-IV profitieren nicht, weil sie nicht genügend Beitragszeiten aufbringen. Minijobberinnen bleiben gleichfalls außen vor, noch unklar ist, ob sie einen Anspruch auf eine Zuschussrente erwerben können, wenn sie freiwillig einen Beitrag in die Rentenversicherung einzahlen. Leute, die eine niedrige Erwerbsminderungsrente beziehen, bekommen gleichfalls keine Zuschussrente.

Von der Leyen schlägt auch Verbesserungen zur Erwerbsminderungsrente vor. Was ist geplant?

Die sogenannten Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrente werden nach den Vorschlägen von der Leyens in sehr kleinen Schritten bis zum Jahre 2029 um zwei Jahre verlängert. Die häppchenweise Steigerung ergibt nach Rechnungen des DGB im nächsten Januar nur 3 Euro pro Monat mehr für diese Rentenbezieher.

Was ist mit der geplanten sogenannten Kombirente?

Die sogenannte Kombirente soll es Älteren im vorzeitigen Rentenbezug ermöglichen, auf eine Teilrente zu gehen und dabei in Teilzeit weiterzuarbeiten. Die Kombirente soll ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst bis zur Höhe des zuletzt erzielten Einkommens erlauben.

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