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@ Tina
Es wird doch gebetsmühlenartig wiederholt, dass die Vorgaben des BVerfG umgesetzt werden müssen, damit ein Verbotsverfahren gegen diese Partei der Primitiven auch tatsächlich Erfolg hat. Insofern wirkt es allzu bemüht, nun eine Parallele zu Russland konstruieren zu wollen.
Es ist auch schon unter logischen Gesichtspunkten schwer verständlich, wie das von dir beschworene Szenario überhaupt eintreten sollte. Wie könnte das BVerfG eine Partei verbieten, wenn den Vorgaben des BVerfG für ein Parteiverbot nicht entsprochen wird? ...
Mag sein, marimou.
Aber muss man den politischen Feind auch noch finanzieren?
Die NPD wird es in 10 Jahren noch geben. Nur größer und mächtiger als heute.
Die derzeitigen Debatten über ein Verbot sind nur Opium fürs Volk.
Der Kommentar von Rath hat die zwei Hauptargumente für und wider ein NPD-Verbot aus politischer Perspektive auf den Punkt gebracht, wie ich finde. Die V-Mann-Ausrede hab ich nie ganz verstanden, aber das darf einfach so oder so nicht Dreh- und Angelpunkt der Argumentation sein. Wie das Verfassungsgericht am Ende entscheidet, in Hinblick auf die derzeitige Sachlage, ist natürlich eine andere Frage. Doch ein klares politisches statement wäre angebracht: für oder gegen ein Verbot, mit guten Begründungen und ohne Angst davor, Position zu beziehen.
ich weiß nicht mehr, wer das gesagt hat, aber es stimmt: den politischen Feind kann man bekämpfen, aber man kann ihn nicht verbieten!
Es muss beides geben, ein NPD -Verbot indem man die V-leute abzieht die Geld vom Staat kriegen und es dann ihre Parteiarbeit stecken und eine Gesellschaft, die sich gegen die Aufmärsche der Nazis stellt.
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
Zitat: "Will sie das NPD-Verbot als Signal der wehrhaften Demokratie"
Wenn die NPD verboten wird ohne das dafür die vom Verfassungsgericht noch einmal klar aufgezeigten Punkte erfüllt werden, dann haben wir keine wehrhafte Demokratie sondern das genaue Gegenteil: den Beginn vom Ende der Demokratie.
Denn dann entscheiden zukünftig Regierungsparteien darüber, welche Parteien sie noch neben sich dulden. Genauso wie im Nazideutschland oder jetzt in Russland, wo viele Parteien vor der Wahl von der Putin-Staatspartei verboten wurden.
Beides sind bzw. waren keine Demokratien und es wäre schlimm, wenn wir in diese Zeiten zurück kehren.
Denn wer oder was wird dann als nächstes verboten und weggesperrt? Kritiker des radikalen Islams oder am Linksextremisimus?
Die G20-Staaten denken über eine internationale Vermögenssteuer nach. In der Bundesregierung finden das einige gut – und andere so gar nicht.
Kommentar NPD-Verbot: Ein Beschluss, der keiner ist
Die Politik muss sich entscheiden: Will sie das NPD-Verbot als Signal der wehrhaften Demokratie? Oder ist ihr eine halbwegs transparente NPD lieber?
Dieser Beschluss der Innenministerkonferenz ist ein Witz: Eine Arbeitsgruppe soll zur Prüfung eines NPD-Verbots eingerichtet werden, obwohl es eine ebensolche schon seit Juli gibt. Das heißt: Die Innenminister wollen die Diskussion wieder mal auf die lange Bank schieben.
Dabei ist das Thema wirklich nicht neu: Seit 2003, als das Bundesverfassungsgericht ein erstes Verbotsverfahren wegen der vielen V-Leute in der NPD-Führung einstellte, wird ständig über eine Neuauflage diskutiert: Bei Wahlerfolgen der NPD, bei unappetitlichen Demonstrationen, nach dem Mordanschlag auf den Passauer Polizeichef Mannichl, nach dem Massaker in Norwegen - bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit kommt die Forderung auf.
Tatsächlich müsste sich die Politik endlich einigen: Will sie das NPD-Verbot als Signal der wehrhaften Demokratie, die der Neonaziszene eine Zeit lang Finanzierung und Infrastruktur entzieht? Oder ist ihr eine halbwegs transparente NPD lieber als eine Radikalisierung der Kader in einer diffusen Kameradschaftsszene?
Die V-Mann-Frage ist letztlich nur vorgeschoben. Selbstverständlich könnten Informanten in der NPD-Führung ohne größere Gefahren für die Sicherheit abgeschaltet werden. Bisher haben sie Gewalt wie die NSU-Morde nicht verhindert. Und V-Leute in Schlägertrupps blieben ja zulässig.
Solange das NPD-Verbot aber nur Ersatzhandlung aus Betroffenheit ist, sollte man das Ganze bleiben lassen. Denn dann werden eh nicht alle Länder überzeugt und ihre V-Leute abziehen. Wenn die NPD aber nachweislich und strukturell zum Deckmantel für Gewalttaten wird, dann wird sich niemand der Forderung nach einem Parteienverbot entziehen. Bis zu diesem - bisher nicht erfolgten - Beweis könnten uns die Minister diese Endlosdiskussion ersparen.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).