Kommentar zu märkischer Flüchtlingspolitik: Viele Flüchtlinge leiden weiter

Die rot-rote Regierung in Brandenburg ist flüchtlingspolitisch auf dem richtigen Weg. Im Kleinen aber gibt es noch einiges zu tun.

Beginnen wir mit einem Lob. Dass die rot-rote Landesregierung in Brandenburg ihre Koalitionsankündigung, die Residenzpflicht für Asylbewerber abzuschaffen, im Juli 2010 tatsächlich umsetzte, ist gut und richtig. Ebenso, dass SPD-Innenminister Dietmar Woidke am Dienstag die alte Praxis als "menschenunwürdig" abkanzelte. Sein Parteikollege und Sozialminister Günter Baaske setzte sich zudem zuletzt offen für die Abschaffung der so unpraktischen wie ausgrenzenden Wertgutscheine ein, die Flüchtlingen anstelle von Bargeld als Sozialhilfe gereicht werden. Auch das ist löblich. Aber: Sich jetzt zurücklehnen ist nicht.

Denn im Detail gibt es noch zu tun. Rund ein Viertel der Asylbewerber in Brandenburg ist weiter an die Residenzpflicht gebunden, sie dürfen den Landkreis der zugeteilten Ausländerbehörde nicht verlassen. Weil sie Straftaten begangen haben sollen oder angeblich nicht ausreichend an ihren Asylverfahren mitwirken. Plötzlich also ist die Residenzpflicht - die es sonst nirgendwo in Europa gibt - wieder angemessen, wenn Gerichte die Vorwürfe zu klären haben. Das ist weder gerecht noch konsequent.

Reine Willkür

Zudem öffnet die Regelung Willkür Tür und Tor: Während etwa im Kreis Elbe-Elster jedem zweiten Geduldeten vorgeworfen wird, seine Mitwirkungspflichten verletzt zu haben, gibt es im Barnim keinen einzigen Fall.

Zum Zweiten das Thema Wertgutscheine. Drei Landkreise halten weiter an dieser Praxis fest. In zwei Fällen ist das besonders absurd: Denn hier bocken SPD-Landräte gegen die Vorgabe der eigenen Landesregierung, die Bargeldregelung einzuführen. Da dürfen die Minister ihren Genossen gerne noch mal ins Gewissen reden, damit die großen Worte auch im Kleinen etwas bewirken.

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