Richter und Regierungen: Der Anschein der Nähe

Richter sollten sich nicht mit ihren wichtigsten Prozessparteien besprechen. Doch die Bundesregierung trifft sich regelmäßig mit Verfassungsrichtern.

Verstehen sich gut: Regierung und Gericht. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die Bundesregierung ist am Mittwoch mal wieder nach Karlsruhe gereist. Diesmal aber musste sie nicht um die Fortgeltung von Gesetzen und Verträgen bangen. Das Treffen wirkte eher wie ein Rendezvous zweier befreundeter Staatsorgane. Richter und Regierende haben über moderne Technologien und die weitere Entwicklung in Europa geplaudert.

Das Bundesverfassungsgericht sprach im Vorfeld von "Arbeitsgesprächen", die Bundesregierung von einem "allgemeinen Gedankenaustausch". Nach einer Diskussion hinter verschlossenen Türen im Sitzungssaal des Gerichts gab es ein gemeinsames Abendessen. Fast alle Verfassungsrichter und etwa die Hälfte der Bundesregierung inklusive Bundeskanzlerin Angela Merkel saßen in bunter Reihe - um sich besser kennenzulernen.

Es war nicht die erste Begegnung dieser Art. Dokumentiert sind solche Treffen seit 1986. Seither gab es fünf weitere offizielle Runden, zuletzt im Juni 2010 in Berlin. Ähnliche Kontakte unterhält das Verfassungsgericht mit dem Bundestag. Einmal pro Wahlperiode kommen die Richter mit dem Parlamentspräsidium und den Fraktionsvorsitzenden zusammen. Auch die Stuttgarter Landesregierung trifft man regelmäßig - weil das Gericht in Baden-Württemberg sitzt.

Aktive und ehemalige Verfassungsrichter halten die Treffen für völlig harmlos und unproblematisch. Schließlich seien sie nicht geheim, sondern werden per Pressemitteilung der Öffentlichkeit angekündigt. Und die Sprecherin des Gerichts versichert, dass weder offiziell noch am Rande über laufende Verfahren und über vergangene Urteile gesprochen werde.

Was aber würde man über ein Arbeitsgericht denken, dessen Richter sich regelmäßig mit dem wichtigsten Unternehmer vor Ort zum vertraulichen Gedankenaustausch treffen? Fände man auch das ganz harmlos und unproblematisch? Die Bundesregierung ist in Karlsruhe immerhin die wichtigste Prozesspartei und nimmt an den meisten hochpolitischen Verfahren teil.

Klausurabende sind nicht vorgesehen

Am Mittwoch wollten Richter und Minister auch über die Zukunft Europas diskutieren. Gleichzeitig läuft am Zweiten Senat des Verfassungsgerichtes noch das Verfahren um die parlamentarische Kontrolle des Eurorettungsschirms. Das Urteil wird Ende Februar verkündet.

Natürlich gibt es zu Europa viel Grundsätzliches zu besprechen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Richter Michael Huber erklärten Ende letzten Jahres in Interviews, dass mit der deutschen Verfassung keine größeren Schritte zur EU-Integration mehr möglich seien. Man müsse dann schon das Grundgesetz aufgeben und eine Volksabstimmung durchführen. Die Bundesregierung will dagegen die Haushaltskontrolle der EU über hoch verschuldete EU-Staaten verbessern, notfalls per Sparkommissar.

Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war im Januar 2011 zu Besuch in Karlsruhe. Mit ihr sprach man unter anderem über Sicherungsverwahrung. Angeblich aber nicht über das Urteil zum selben Thema, das Karlsruhe vier Monate später verkündete.

Dem deutschen Verfassungsprozessrecht sind solche abstrakten Arbeitstreffen fremd. Was in einem bestimmten Verfahren wichtig ist, soll dort per Schriftsatz vorgetragen werden. Wenn der Sachverhalt komplex und diskussionswürdig ist, gibt es auch eine mündliche Verhandlung. Die Regierung hat also genug Möglichkeiten, Informationen und Sichtweisen einzubringen. Das Gericht hat am Ende Gelegenheit, sein Urteil zu begründen und auch in einen größeren Zusammenhang zu stellen.

Dagegen sind regelmäßige Klausurabende der Richter mit ihrer wichtigsten Prozesspartei im Justizsystem zu Recht nicht vorgesehen. Denn was dort an gemeinsamen Erkenntnissen entsteht, bleibt nicht nur der Öffentlichkeit, sondern auch den jeweiligen Prozessgegnern der Bundesregierung verborgen.

Doch warum sehen die sonst so sensiblen Verfassungsrichter darin kein Problem? Da ist zum einen der mutmaßliche Nutzen solcher Treffen. Wenn man sich besser kennt und die Logik des jeweils anderen Postens besser versteht, dann finden auch die Karlsruher Urteile mehr Akzeptanz, so hoffen die Richter.

Schlaflose Richter

Außerdem seien solche offen angekündigten Treffen lange nicht so bedenklich wie allerlei individuelle Kontakte, die es ohnehin ständig gibt. Da treffen sich Verfassungsrichter und Politiker bei Tagungen und Festakten. Da rufen Minister in Karlsruhe an und werden durchgestellt - oder auch nicht.

Wenn es massive Kritik am Gericht gibt, bekommen das die Richter jedenfalls auch sehr persönlich gesagt. So erhielten nach dem europaskeptischen Urteil zum Lissabon-Vertrag die konservativen Richter Rüffel von ihren konservativen Freunden, und auf die linken Richter wurde Druck von ihren linken Freunden ausgeübt. Manche konnten nicht mehr gut schlafen, so massiv war der politische "Dialog" mit dem Gericht.

Auf der anderen Seite können und müssen Verfassungsrichter das aushalten. Sie sind schließlich auf zwölf Jahre gewählt, ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Auf das Wohlwollen der Politik sind sie persönlich nicht angewiesen. Und zu große politische Nähe würde auch ihren internen Einfluss am Gericht schmälern, wo niemand als Marionette einer Partei wirken will.

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass die Richter regelmäßige Treffen mit der Bundesregierung kaum als Tabubruch begreifen. Sie sind so erfüllt von ihrem Richter-Ethos, dass sie den Anschein zu großer Nähe, der solchen Treffen anhaftet, kaum wahrnehmen können.

Nach der Wiedervereinigung gab es allerdings mal eine Diskussion, ob das Bundesverfassungsgericht nach Berlin oder Potsdam umziehen sollte. Das haben die Richter bei einer internen Abstimmung im Jahr 2000 mehrheitlich abgelehnt. Zu viel Nähe behindere die Kontrolle der Politik, hieß es damals. Man müsse sich nicht jeden dritten Abend im Restaurant, im Theater oder bei Vernissagen begegnen.

Im Großen funktioniert er also, der Karlsruher Kompass.

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