Sozialdemokraten und die Rente: „Solidarrente“ und höhere Beiträge

Der SPD-Vorstand nickt das Konzept zur Alterssicherung von Parteichef Gabriel ab. Das heikle Thema Rentenniveau wurde vorerst allerdings ausgeklammert.

Die SPD will in Zukunft eine „Solidaritätsrente“ einführen. Bild: dapd

BERLIN taz | „Wir hatten eine leidenschaftlich geführte Debatte“, sagt Sigmar Gabriel. Der Parteichef der SPD kommt gerade aus der Sitzung des Vorstands, der mit großer Mehrheit sein Rentenkonzept verabschiedet hat. Nur zwei Genossinnen haben dagegen gestimmt, eine hatte sich enthalten. Allerdings: Eine Antwort auf die Streitfrage, wie hoch das Rentenniveau künftig sein soll, gibt es noch nicht. Bis zum SPD-Parteikonvent am 24. November soll ein neuer Vorschlag erarbeitet werden. Über alles weitere herrscht Einigkeit.

Wichtige Punkte des SPD-Rentenkonzepts: Versicherte, die mindestens 30 Jahre lang ihre Beiträge eingezahlt haben, erhalten zumindest eine steuerfinanzierte „Solidarrente“ nicht unter 850 Euro brutto. Die Kosten dafür bezifferte Gabriel auf rund 6 Milliarden Euro. Die betriebliche Altersversorgung, finanziert durch ArbeitnehmerInnen, wird ausgebaut. Wer 45 Versicherungsjahre hinter sich hat, soll ohne Abschläge in Rente gehen können. Dieser Vorschlag der „abschlagsfreien“ Rente soll 5,4 Milliarden Euro kosten.

Auch für Erwerbsgeminderte verspricht das SPD-Konzept Verbesserungen: Sie dürfen laut dem Konzept ohne Abschläge in Rente gehen. Außerdem werden die sogenannten „Zurechnungszeiten“ verlängert und die letzten Jahre besser bewertet, was faktisch auf eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten hinausläuft. Dies schlägt mit 7 Milliarden Euro zu Buche. Gabriels Vorschläge sind nicht billig.

Schrittweise Erhöhung

Auf die bislang vorgesehene kurzfristige Absenkung der Beitragssätze für die Rentenkasse soll daher verzichtet werden. Stattdessen sollen die Beiträge von derzeit 19,6 Prozent schrittweise auf 22 Prozent des Bruttolohns erhöht werden. Arbeitgeber sollen künftig mehr in die Rentenkasse einzahlen, wenn sie wenig altengerechte Arbeitsplätze anbieten.

Aufgeschoben ist der Konflikt in der Partei um die Absenkung des Rentenniveaus: Dessen Höhe soll nach geltendem Recht von bisher 50 Prozent des Nettolohns vor Steuern auf 43 Prozent im Jahre 2030 abgesenkt werden.

Das Konzept enthalte bereits „Vorfestlegungen“ zu einer Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus, bemängelte SPD-Vorstandsmitglied Hilde Mattheis, die gegen den Gabriel-Entwurf stimmte. Die Sicherung des Lebensstandards solle künftig über den Ausbau der betrieblichen Altersversorgung erfolgen. Diese Betriebsrenten seien aber nicht paritätisch, sondern vor allem durch die Arbeitnehmer finanziert.

Unklar ist auch, welcher Personenkreis die „abschlagsfreien“ Rente nach „45 Versicherungsjahren“ erhält. „Als Versicherungsjahre zählen nach der bisherigen Systematik beispielsweise bei Altersrenten für langjährig Versicherte auch Zeiten des Hochschulstudiums, des Bezuges von Arbeitslosengeld II und zehn Jahre Berücksichtigungszeit für ein Kind“, sagte Andreas Feuser, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, der taz.

Da sich die abschlagsfreie Rente nach 45 „Versicherungsjahren“ aber laut Gabriel vor allem an „Nichtakademiker“ wenden solle, müsste die SPD hier eine neue Zählweise von „Versicherungsjahren“ aufmachen.

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