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Archiv-Artikel

Akteneinsicht? Nur wenn Senat nickt

Der Senat will das Recht auf Akteneinsicht deutlich einschränken. Scharfe Kritik von Bürgerschaftspräsident

Von kawe

Bremen taz ■ Der Präsident der Bürgerschaft, Christian Weber, ist „befremdet“. Ohne dass er es wusste, hat der Senat eine Vorlage vorbereitet, durch die die Rechte der Abgeordneten eingeschränkt werden sollen. Es geht um die Akteneinsicht der Parlamentarier. Noch 2003 hatte Weber mit Henning Scherf eine Regelung vereinbart – die soll nun untergraben werden.

Ziel der Operation sind drei Punkte: Akteneinsicht soll es nur noch geben, wenn die Mehrheit einer Deputation das im Einzelfall beschlossen hat. Das bedeutet: Das Recht der Opposition auf Akteneinsicht gibt es nicht mehr, wenn es der Regierungsmehrheit nicht passt. Zweitens soll der Senator, wenn er Akteneinsicht verweigert, dies nur noch „mitteilen“ müssen –ohne Begründung.

Drittens soll allein der Eindruck, dass ein Bekanntwerden von Akteninhalten „dem Ansehen“ Bremens „abträglich“ sein könnte, für die Ablehnung reichen. Akteneinsicht als Instrument der Kontrolle der Exekutive durch die Legislative wäre damit abgeschafft – und ihre Genehmigung ins Belieben der zu kontrollierenden Exekutive gestellt. Das Kontrollrecht der Akteneinsicht ist aber in der Landesverfassung verankert.

Streit hatte es in den letzten Monaten um die Akteneinsicht der Grünen zum Thema der Hotelbauten der Zech-Gruppe gegeben. Durch die Akteneinsicht war herausgekommen, dass im Falle Zechbau regelmäßig erhebliche Subventionen geflossen waren mit der Begründung, bei der Zechbau-Tochterfirma mit der gebrechlichen Mutter von Zech als Hauptgesellschafterin handele es sich um eine eigene, „mittelständische Firma“, die höhere Zuschüsse als Zechbau erhalten dürfe. Solche Vorgänge schaden dem Ansehen Bremens, sagen die Grünen – allerdings ist nicht der Bote an dem Image-Schaden schuld, sondern der Täter – der Senat. kawe