Nach Schuss auf Gezi-Demonstranten: 8 Jahre Haft für türkischen Polizisten

Ein Polizist ist zu knapp acht Jahren Haft verurteilt worden, weil er einen Gezi-Demonstranten erschossen hatte. Für die Kritiker ist das Urteil zu milde.

Mit äußerster Brutalität gingen Sicherheitskräfte in der Türkei im Sommer 2013 gegen die Demonstranten vor. Bild: dpa

ANKARA afp | Ein türkischer Polizist ist am Mittwoch wegen des Todes eines Demonstranten während der Gezi-Proteste im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Ein Gericht in Ankara entschied, der Beamte Ahmet Sahbaz habe den 26-jährigen Demonstranten Ethem Sarisülük bei einer Kundgebung in Ankara mit seiner Dienstwaffe erschossen. Die Richter hielten dem Angeklagten aber zugute, er sei von den Demonstranten provoziert worden. Unterstützer von Sarisülüks Familie protestierten gegen das ihrer Meinung nach zu milde Urteil.

Sarisülük war einer von mindestens acht Menschen, die während der Gezi-Proteste ums Leben kamen. Die Proteste entzündeten sich an einem Bauprojekt der Regierung im Istanbuler Gezi-Park, weiteten sich aber schnell zu landesweiten Demonstrationen gegen den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus. Erdogan bezeichnete die Demonstranten als Plünderer und warf ihnen vor, die Regierung stürzen zu wollen.

Haftstrafen gegen Polizisten wegen Gewaltanwendungen sind in der Türkei selten. Menschenrechtler beklagen, die Beamten würden häufig von der Justiz geschützt. Nach dem Urteil vom Mittwoch sagte der Bruder des Opfers, Mustafa Sarisülük, mit der Entscheidung sei tödliche Gewalt gegen „Leute auf der Straße“ legitimiert worden. Der verurteilte Polizist werde in fünf Jahren wegen guter Führung entlassen, sagte Sarisülük voraus.

Der 28-jährige Angeklagte selbst sagte im Prozess, er sei bei der Kundgebung von Demonstranten mit Steinen beworfen worden und habe Warnschüsse in die Luft abgeben wollen. Einer der Schüsse habe Sarisülük getroffen. Die Familie des Opfers will Berufung gegen das Urteil einlegen.

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