Umstrittenes Kleinanlegerschutzgesetz: Alternative Anlageformen in Gefahr

Trotz Nachbesserungen: Anbieter von Crowdfunding und Gemeinwohlprojekten sehen das geplante Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern als Bedrohung.

Eine solche Initiative ist in Zukunft womöglich nicht mehr realisierbar: Dorfladen in Kervenheim. Bild: imago/biky

BERLIN taz | Anbieter alternativer Geldanlageformen fürchten wegen des Kleinanlegerschutzgesetzes, das der Bundestag derzeit berät, weiterhin um ihre Zukunft. Durch das Gesetz werde „die Bürgerbeteiligung an sozialen und ökologischen Vorhaben im Kern gefährdet“, warnte Werner Landwehr von der auf alternative Anlagen spezialisierten GLS Bank am Montag bei einer Anhörung im Finanzausschuss.

Ziel des geplanten Gesetzes ist es, Verbraucher besser vor riskanten Finanzgeschäften zu schützen, indem auch der sogenannte graue Kapitalmarkt künftig stärker reguliert wird – etwa indem ausführliche, von der Finanzaufsichtsbehörde Bafin geprüfte Prospekte für die Anlageprodukte erstellt werden müssen und die Werbemöglichkeiten eingeschränkt werden.

Doch diese Maßnahmen könnten ein Problem darstellen, sowohl für gemeinwohlorientierte Projekte wie Dorfläden, Bürgerenergie oder Wohnungsbau als auch für die Finanzierung neuer Ideen über das Internet, das sogenannte Crowdfunding. Die neuen Auflagen, so die Befürchtung, seien so teuer und aufwändig, dass viele Projekte nicht mehr realisierbar wären.

Als Reaktion auf die Kritik hatte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf bereits nachgebessert und Ausnahmen für Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Vereine und Crowdfunding-Projekte aufgenommen. Doch diese gehen vielen der betroffenen Akteure nicht weit genug.

Obergrenze von 5 Millionen Euro gefordert

Die Ausnahmeregelungen gingen „an der Realität vorbei“, meint etwa das Mietshäuser-Syndikat, das bundesweit 90 nicht auf Gewinn ausgerichtete Hausprojekte realisiert hat. So sollten die Ausnahmen nicht nur für Vereine gelten, sondern unabhängig von der Rechtsform für alle gemeinnützigen Projekte, forderte Judith Janschewski bei der Anhörung. Um größere Bauprojekte realisieren zu können, müsse zudem die Obergrenze für Finanzierungen von 1 Million auf 5 Millionen Euro angehoben werden, ebenso der maximal zulässige Zinssatz.

Ähnliche Forderungen erhob der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften. Die Crowdfunding-Plattform Companisto plädierte für eine Anhebung des erlaubten Finanzierungsbedarfs und für eine Aufhebung des geplanten Werbeverbots in sozialen Medien. Diese seien für Crowdfunding unverzichtbar, sagte Geschäftsführer Tamo Zwinge.

Widerspruch kam vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Crowdfunding sei „hoch riskant“, hieß es in dessen Stellungnahme; eine Ausnahme von der Prospektpflicht sei daher „nicht nachvollziehbar“. Und für gemeinnützige Projekte solle die Obergrenze von 1 Million Euro und die Beschränkung des Zinssatzes bestehen bleiben, meinen die Verbraucherschützer.

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