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Archiv-Artikel

in kürze AUFHEBUNGSVERTRAG Selbst informieren

Ein Arbeitnehmer kann einen Aufhebungsvertrag nicht mit der Begründung anfechten, der Arbeitgeber habe ihn nicht ausreichend über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen informiert, so das LAG Rheinland-Pfalz. Es sei Sache des betroffenen Mitarbeiters, sich über die Rechtsfolgen zu informieren (Az.: 4 Sa 381/05). (dpa)