in kürze AUFHEBUNGSVERTRAG : Selbst informieren
Ein Arbeitnehmer kann einen Aufhebungsvertrag nicht mit der Begründung anfechten, der Arbeitgeber habe ihn nicht ausreichend über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen informiert, so das LAG Rheinland-Pfalz. Es sei Sache des betroffenen Mitarbeiters, sich über die Rechtsfolgen zu informieren (Az.: 4 Sa 381/05). (dpa)