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sensationsurteil: grimassen bei der arbeit absolut notwendig

Wir müssen jetzt alle ganz stark sein: „Nicht für die Schule lernen wir, sondern fürs Leben“ lautet eine entsetzliche Redensart. Doch seit gestern wissen wir, was daran so weh tut: Es ist ihr Wahrheitsgehalt. In Weinkrämpfen windet sich gerade eine junge Frau aus Rheinland-Pfalz, die mit ihrer Klage vor dem Finanzgericht in Neustadt an der Weinstraße gescheitert ist. Die angehende Steuerberaterin hatte die Grimassen eines Dozenten für ihr Durchfallen bei der mündlichen Prüfung verantwortlich gemacht. Offenbar müssen die Grimassen wirklich beeindruckend gewesen sein, denn es gab laut Gericht eigentlich keinen Grund, den am äußeren Tischende sitzenden Prüfer fortwährend anzustarren. Deswegen entschied das Gericht, mit einer solchen Situation müsse die Frau fertig werden. Schließlich sei mit solchen Reaktionen auch im späteren Berufsleben zu rechnen. Na klar, das kennen wir doch alle aus dem Berufsalltag. Wenn der Arsch von Chef vor einem sitzt und bei jedem Satz die Augen verdreht, die Lippe über die Nase stülpt und sich mit der Hand immer wieder heftig vor die flache Stirn schlägt.

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