: Keine „Besoldung nach Kassenlage“
BEAMTE Ein von der CDU beauftragter Gutachter stellt Ergebnis zur Verfassungsmäßigkeit des vom Senat geplanten Gesetzes zur Besoldungsanpassung von BeamtInnen vor
Die vom Bremer Senat geplante Anpassung der Beamtenbesoldung ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des von der CDU beauftragten Rechtsanwalts Hagen Lichtenberg, Professor für Europarecht und Arbeitsrecht.
Thomas Röwekamp, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion, der den Gesetzesentwurf von Anfang an kritisiert hatte, freute sich, den politischen Standpunkt seiner Partei nun auch juristisch bestätigt zu sehen und fordert die rot-grüne Regierung zur Nachbesserung auf.
Lichtenberg beruft sich in seiner Untersuchung auf den „Alimentationsgrundsatz“. Dieser verpflichte den Arbeitgeber dazu, dass „Beamte eine ihrer Qualifikation angemessene Vergütung erhalten“. Es sei nicht hinnehmbar, dass man von Beamten „Sonderopfer“ verlange, während sich bei Tarifangestellten die Anpassung der Bezüge auf alle Gruppen erstrecke. Dem Gutachter zufolge handelt es sich bei dem Gesetzesentwurf um „ein heikles Thema“, bei dem man sich „im Spannungsfeld zwischen Bremens Sparpolitik und der Gefahr der Abwanderung von hochqualifizierten Juristen“ bewege.
Während die CDU fordert, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten, rät der Gutachter den von dieser „Benachteiligung“ betroffenen Beamten explizit zur Klage. Zwar sei die Herabsetzung der Besoldung im Falle einer Haushaltsnotlage zulässig. Diese bedürfe aber „einer schlüssigen Erklärung.“ Lichtenberg: „Eine Besoldung nach Kassenlage“ sei nicht erlaubt, und ein „dauerhafter Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts“ dürfe nicht gefordert werden.
Thomas Röwekamp gab an, dass das Hauptaugenmerk für seine Partei nicht auf der Zeitversetzung der Besoldungserhöhungen, sondern primär auf der Ungleichheit läge. Gabi Piontkowski, finanzpolitische Sprecherin der CDU, spricht von „einer Empörung bei Richtern und Staatsanwälten“, die sie „noch nie so erlebt“ habe und befürchtet deren Abwanderung in andere Bundesländer. MB
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