Mietkaution ist zu zahlen

Eine Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter. Gesetzlich zulässig ist, dass die Kaution in Raten gezahlt werden kann. In einem Vertrag hatte ein Vermieter zwar auf diese gesetzliche Regelung verwiesen, verlangte in einem Zusatz allerdings die komplette Kaution bei Übergabe der Wohnung. Die Mieter zahlten zunächst – forderten dann jedoch die Sicherheitsleistung zurück, weil sie auf ungesetzlicher Basis zustande kam. Der Bundesgerichtshof entschied nunmehr, dass selbst eine unwirksame Regelung zu ihrer Fälligkeit die Pflicht zur Kautionszahlung nicht berührt. Einen Anspruch auf sofortige Rückzahlung der Kaution hätten die Mieter nicht (BGH, Az. VIII ZR 166/03).