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Archiv-Artikel

Weniger Geld für junge Arbeitslose

Seit gestern dürfen Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren nicht mehr von zu Hause ausziehen

BERLIN taz ■ Wenn junge Langzeitarbeitslose von zu Hause ausziehen wollen, wird das nicht mehr durch Hartz IV finanziert. Die Regelung gilt mit dem gestrigen Stichtag – so beschloss es der Bundestag gestern mit den Stimmen von SPD und CDU. Außerdem soll der Hartz-IV-Satz im Osten um 14 Euro monatlich auf den Westsatz von 345 Euro angehoben werden. Zudem werden die Rentenbeiträge für Langzeiterwerbslose gekürzt.

Mit den Änderungen zum Arbeitslosengeld II unterliegen erwachsene Erwerbslose im Alter zwischen 18 und 25 Jahren weiteren materiellen Beschränkungen: Leben sie noch im Haushalt der Eltern, haben sie künftig nur noch Anspruch auf 80 Prozent des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes, das heißt, sie bekommen statt bisher 345 Euro nur noch 276 Euro im Monat. Zudem wurde die Unterhaltsverpflichtung der Eltern geändert. Eltern und ihr erwachsener Nachwuchs gelten jetzt als eine „Bedarfsgemeinschaft“ – das bedeutet, die Eltern müssen verstärkt ihr eigenes Einkommen einsetzen, um auch den Unterhalt der erwachsenen arbeitslosen Kinder mit zu finanzieren.

Die Änderungen bei Unterhalt und Regelsatz gelten ab Juli diesen Jahres. Die Regierung will so etwa 500 Millionen Euro im Jahr einsparen. Damit reagiert sie auf die um 19 Prozent gestiegene Zahl der Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften zwischen Januar und September 2005. Die Zahl anderer Bedarfsgemeinschaften stieg allerdings ebenfalls immerhin um 16 Prozent. Auch ist nicht klar, inwieweit es sich bei den Single-Haushalten um Leute handelt, die aus dem Haushalt der Eltern ausgezogen sind. Die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II im Alter zwischen 18 und 25 Jahren liegt bei 700.000, so die Bundesagentur für Arbeit.

Nach den neuen Regelungen darf künftig nur ausziehen, wer aus „schwer wiegenden sozialen Gründen“ nicht mehr bei den Eltern wohnen kann oder in einem anderen Ort auf Arbeitssuche gehen muss. Entscheiden müssen das die Jobcenter. Nicht betroffen sind junge Arbeitslose, die bereits in einem eigenen Haushalt leben – für sie gilt ein Bestandsschutz.

Ab 2007 werden im Rahmen des Hartz-IV-Änderungsgesetzes auch die Rentenbeiträge des Bundes für Langzeitarbeitslose von monatlich 78 auf 40 Euro gekürzt, beschlossen Union und SPD gestern im Bundestag. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen, angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse ist dessen Zustimmung aber gesichert. Katja Kipping (Linkspartei) bemängelte gestern den staatlichen Eingriff in das Privatleben: „Hier wird auf Kosten der Ärmsten gespart. Familien sollten nicht deshalb zusammenleben, weil sie voneinander abhängig sind.“

Ein praktisches Problem entsteht durch die Hartz-IV-Software bei den Arbeitsagenturen. Sie muss erst noch entsprechend der neuen Regelungen programmiert werden – diese Umstellung soll erst Anfang 2007 abgeschlossen sein. Sachbearbeiter werden deshalb ab Juli die neuen Daten erst mal „manuell“ eingeben, hieß es gestern auf Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit. KS/BD