: Emanzipation auf dem Velo: Erlaubt ist, was Licht macht
VERKEHR Dynamo, Akkuleuchte, Batterielicht? Radfahrer dürfen bald selbst darüber entscheiden
BERLIN taz | Fahrradfahrer können künftig auf einen Dynamo verzichten. Das hat der Bundesrat auf Initiative des Landes Hamburg am Freitag beschlossen. Die Lampen dürfen dann auch mit Batterien oder Akkus betrieben werden. Bevor die Neuregelung rechtsgültig wird, muss sie noch von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) unterzeichnet werden.
Bisher mussten alle Fahrräder einen fest installierten Dynamo haben. Andernfalls drohte bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von 15 Euro. Ausnahmen galten nur für sehr leichte Rennräder.
Die nun beschlossene Liberalisierung war erst in letzter Minute zustande gekommen. Ursprünglich wollte der Bundesrat neben den Dynamos nur akkubetriebene Lampen zulassen, die zudem über eine Kapazitätsanzeige verfügen sollten. Das hätte bedeutet, dass viele der von Radlern seit Jahren bereits benutzten Lampen weiterhin illegal geblieben wären. Am Montag hatte die taz über den unsinnigen Vorschlag berichtet. Daraufhin hatte der Hamburger Senat den neuen Vorschlag eingebracht.
Allerdings könnte sich auch dieser Beschluss als Schnellschuss entpuppen. Laut dem ursprünglichen Antrag hätten „Scheinwerfer und Schlussleuchte mit wiederaufladbaren Energiespeichern nicht fest am Fahrrad angebracht sein“ müssen. Das sieht die jetzt beschlossene Regelung nicht vor. Alle Lichter, egal aus welche Quelle sie mit Strom versorgt werden, müssen weiterhin „fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein“. GEREON ASMUTH
Gesellschaft + Kultur SEITE 14