Bankbelege besser behalten

Kontoauszüge sollten nicht zu früh entsorgt werden. Zwar sind Privatpersonen gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Bankbelege wie Kontoauszüge aufzuheben. Sie sollten es jedoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf.

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