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Archiv-Artikel

Aus alter Quelle frisch geschöpft

Die Freilassung des Bremer Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz sei nahe, hatte die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf Mitglieder der Bundesregierung gemeldet. Doch dessen Anwalt Bernhard Docke dementiert

Es bewegt sich etwas. Aber mit einer baldigen Freilassung ist nicht zu rechnen: Bernhard Docke, deutscher Anwalt des seit vier Jahren wegen eines bloßen Verdachts auf Guantánamo inhaftierten Bremers Murat Kurnaz, dementierte gestern Gerüchte über eine Rückkehr seines prominentesten Mandanten. Mittlerweile stünde der nicht einmal mehr der Bremer Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) im Wege: Der Jurist mit einem wenig entwickelten Gespür für Menschenrechtsfragen hatte die Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland aufgewachsenen Türken für erloschen erklärt. Kurnaz hatte sie von Guantanámo aus nicht fristgerecht verlängert. Das Verwaltungsgericht hatte die Entscheidung des Senators kassiert. Nach Monaten des Zögerns hatte Röwekamp Ende Januar Abstand davon genommen, das Urteil anzufechten.

Grundsätzlich sei „der Knoten durchgehauen“, so Docke. „Die Verhandlungen laufen und es wird an Details gefeilt.“ Doch was die „Leipziger Volkszeitung“ in der Terminfrage und unter Berufung auf Mitglieder der Bundesregierung verlautbart hatte, dafür gebe es keine Anzeichen. „Aktuell“, so Docke, „gibt es keine Neuigkeiten.“

Genau genommen hatte die LV nur alte Meldungen in einen neuen Zusammenhang gestellt: So hieß es in dem Beitrag, aus einem bisher vertraulichen Regierungsbericht zu Geheimdienst-Aktivitäten im Anti-Terror-Kampf gehe hervor, dass „Kurnaz „keine terroristischen Aktivitäten nachgewiesen werden konnten“. Das ist zwar unbestreitbar wahr – aber eben auch alt bekannt.Von Seiten der Bundesregierung hieß es zum LV-Bericht: „Wir beteiligen uns nicht an solchen Spekulationen.“

Kurnaz war wurde am 1. Dezember 2001 angeblich von pakistanischen Behörden festgenommen. Am 2. Februar 2002 wurde er von US-Streitkräften nach Guantánamo überstellt. Sein Anwalt hatte bereits vor zehn Tagen erklärt, die Freilassung liege in der Luft – verursacht durch den Vorstoß von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bei US-Präsident George W. Bush.

DPA/TAZ