Rechte dürfen vor brauner Pilgerstätte aufmarschieren

URTEIL Das Verwaltungsgericht Hannover erlaubt den Aufmarsch Rechtsextremer in Bad Nenndorf

Die Rechtsextremen dürfen am kommenden Samstag vor dem Winklerbad im niedersächsischen Bad Nenndorf aufmarschieren. Am Montag gab das Verwaltungsgericht Hannover einem Antrag des Veranstalters des sogenannten „Trauermarsches“ teilweise Recht. „Die Route über die Bahnhofstraße wurde ihnen aber untersagt“, erklärte Ingo Behrens, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes. Der Marsch in Bad Nenndorf gilt laut niedersächsischem Verfassungsschutz als eine der wichtigsten rechtextremen Versammlungen im Bundesgebiet.

Seit 2006 marschieren die Rechtsextremen vor dem ehemaligen Badehaus auf, das der britische Geheimdienst von 1945 bis 1947 als Verhörzentrum für NS-Kriegsverbrecher nutzte. In diesem Jahr hatte die Versammlungsbehörde des Landkreises Schaumburg dem „Gedenkbündnis Bad Nenndorf“ um den Veranstalter Matthias Schulz zum ersten Mal den üblichen Ablauf untersagt. Deshalb war dieser vor Gericht gezogen.

Mit der Entscheidung, so Gerichtssprecher Behrens, hätten „die Rechten einen Teilerfolg erreicht“. Wegen des Symbolgehalts hätte das Gericht die Kundgebung vor dem Badehaus nicht untersagen können. Bis 14 Uhr darf vor dem Gebäude eine Kundgebung des „Bündnisses Bad Nenndorf“ stattfinden. Dazu werden mehr als 2.000 Teilnehmer erwartet. Die Initiative „Kein Naziaufmarsch in Bad Nenndorf“, die zu Blockaden auf der Route des „Trauermarsches“ mobilisiert, erhielt prominente Unterstützung: Der Vizepräsident des Bundestags, Wolfgang Thierse (SPD), hat ihren Blockade-Aufruf unterzeichnet.

Das Verwaltungsgericht erwartet, dass der Zeitpuffer von zwei Stunden zwischen den Kundgebungen genügt, um Überschneidungen zu vermeiden.  ANDREAS SPEIT