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Akten kommen auf den Tisch

BEHÖRDENWILLKÜR Rechtsausschuss befasste sich mit der Selbsttötung des Abschiebehäftlings David M.

Auf Initiative der Linkspartei hat sich am Donnerstag auf einer gemeinsamen Sitzung der Familien- und Rechtsausschuss mit dem Suizid des georgischen Abschiebehäftlings David M. im Zentralkrankenhaus des Untersuchungsgefängnisses befasst. Nach Auffassung der Linkspartei konnten die Ausführungen von Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU), Justizsenator Till Steffen (GAL) sowie dem Leiter der Ausländerbehörde, Ralph Bornhöft (SPD), Zweifel nicht ausräumen, dass schwerwiegende Versäumnisse im Umgang mit David M. vorliegen. „Die Ausländerbehörde hat willkürlich gehandelt“, sagt die innenpolitische Sprecherin Christiane Schneider.

Obwohl die Behörde davon ausgehen musste, dass David M. mit seinen angegebenen 17 Jahren als Minderjähriger zu behandeln sei, war eine Inobhutnahme in einer Jugendeinrichtung nicht erwogen worden, musste Bornhöft zugeben. Stattdessen war die Behörde stringent nach dem „Dublin II“-Abkommen vorgegangen und hatte David M. in Zurückschiebehaft gesteckt. „Dublin II“ sieht vor, dass Flüchtlinge, von denen Daten über einen vorherigen Aufenthalt in einem anderen EU-Land vorliegen, sofort in dieses Land abgeschoben werden – egal wie alt oder schutzbedürftig.

„Dass die Psychologen trotz des langen Hungerstreiks bei David M. keine Suizidabsichten feststellen konnten, kann ich nicht nachvollziehen“, kritisiert der Jugendpolitiker Mehmet Yildiz. Die Linkspartei vermutet, dass dafür Sprachprobleme ausschlaggebend sind, da die Befragung auf Englisch und nicht in der Heimatsprache erfolgte.

Die Ausschüsse beschlossen mit Stimmen der Linken sowie SPD und GAL, dass die Behörden alle Akten zu David M. auf den Tisch legen müssen. PETER MÜLLER

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