Keine Reisefreiheit

RESIDENZPFLICHT bleibt in Berlin und Brandenburg

BERLIN taz | Die Länder Berlin und Brandenburg werden die Residenzpflicht für Asylbewerber zwischen ihren beiden Bundesländern doch nicht wie geplant aufheben. Die rot-rot regierten Länder befürchten Konflikte mit dem Bund.

Ein Sprecher des brandenburgischen Innenministers Rainer Speer (SPD) sagte zur taz: „Wir sind uns mit Berlin in der rechtlichen Bewertung einig, dass es für einen erlaubnisfreien vorübergehenden Aufenthalt im jeweiligen Nachbarland einer Änderung des Bundesrechts bedarf.“ Ohne diese Änderung auf Bundesebene sähen beide Landesregierungen keinen rechtlichen Spielraum, bestätigt auch eine Sprecherin von Berlins Innensenator Ehrhart Körting.

Nach der Bildung der rot-roten Landesregierung in Potsdam kamen beide Bundesländer überein: Asylbewerber aus Berlin und Brandenburg sollten das jeweilige Nachbarland besuchen dürfen, ohne dafür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen zu müssen, wie es das Gesetz derzeit vorschreibt.

Beide Landesregierungen haben gegenüber dem Bundesinnenministerium bereits eine Änderung des Bundesgesetzes angemahnt und wollen sich auch weiterhin dafür einsetzen, so der Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums. Noch bis zum 27. April läuft außerdem eine Onlinepetition von Bürgern an den Deutschen Bundestag, in der sie fordern, die Residenzpflicht bundesweit ersatzlos abzuschaffen.

Ein Rechtsgutachten, das der Brandenburger Flüchtlingsrat bei dem Anwalt Rolf Stahmann in Auftrag gegeben hatte, mindert die Befürchtungen Brandenburgs und Berlins: Demnach könnten beide Landesregierungen ohne Zustimmung des Bundes ihren Asylbewerbern erlauben, sich im jeweils anderen Land ohne Extra-Erlaubnis aufzuhalten. Dazu bedürfe es lediglich einer Vereinbarung zwischen beiden Landesregierungen, so der Flüchtlingsrat.

Das würde aber nur für Asylbewerber gelten. Für die größere Gruppe der geduldeten Flüchtlinge sah auch das Flüchtlingsrats-Gutachten keinen juristischen Spielraum. Eine solche Regelung gibt es bereits zwischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, allerdings aus der Not geboren: Hamburg bringt einen Teil seiner Asylbewerber in dem nordöstlichen Flächenland unter und muss ihnen deshalb gestatten, sich in beiden Ländern aufzuhalten.

Gelockert wird die Residenzpflicht derzeit in Bayern: Die Staatsregierung will Asylbewerbern künftig erlauben, sich in einem Regierungsbezirk frei zu bewegen. Auch die große Koalition in Thüringen will die Auflagen für Flüchtlinge lockern.

MARINA MAI

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