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Archiv-Artikel

Schönefelder wollen ihre Ruhe

Großflughafen: Nach der endgültigen Baugenehmigung streiten Anwohner und Betreiber über die Flugzeiten. Fraglich sind die späten Abend- und frühen Morgenstunden. Nachnutzung für Tegel

von RICHARD ROTHER

Der neue Berliner Zentralflughafen in Schönefeld soll zügig gebaut werden. Einen Tag nachdem das Leipziger Bundesverwaltungsgericht das Projekt in letzter Instanz genehmigt hatte, kündigten gestern die Flughafenbetreiber an, einen Antrag auf Aufhebung des Baustopps für den Airport Berlin Brandenburg International (BBI) zu stellen. Mit dem Leipziger Urteil seien „die Würfel gefallen“, so der technische Flughafen-Geschäftsführer Thomas Weyer. Nach Aufhebung des Baustopps werde damit begonnen, die Baustelle einzurichten. Die Flughafengegner wollen möglicherweise das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einschalten. Dieses Verfahren hätte aber keine aufschiebende Wirkung. BBI soll 2011 in Betrieb gehen und die Flughäfen Tegel und Tempelhof ersetzen.

Um die Chancen für eine Verfassungsklage beurteilen zu können, müsse aber die schriftliche Urteilsbegründung des Leipziger Gerichts abgewartet werden, so Gegner-Anwalt Christian Schöning. Die Hürden für die Zulassung eines solchen Verfahrens seien aber sehr hoch. Klagen und Beschwerden können nach Ansicht des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, Jürgen Kipp, den Bau nicht mehr verzögern. In Karlsruhe könnten die Flughafengegner eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit geltend machen.

Das – deutschlandweit ähnlich gehandhabte – weitgehende Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr, das die Leipziger Richter dem neuen Flughafen auferlegen, werten die Gegner als ihren Erfolg. Zudem habe das Gericht zugunsten der Anwohner entschieden, dass Flugbetrieb in den so genannten Randzeiten von 22 bis 0 Uhr und von 5 bis 6 Uhr nur ausnahmsweise zulässig sei, so Anwalt Schöning. Das neue Lärmschutzkonzept lasse sich aber erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung beurteilen. „Erst danach lässt sich ersehen, wie die Schutzziele im Einzelfall für den betroffenen Bürger umgesetzt werden können.“

Über den Verkehr in den so genannten Randzeiten wird nun kräftig gestritten. Die Fluggesellschaften warnen bereits vor Wettbewerbsnachteilen, sollten sie in diesen Zeiten nicht fliegen können. Hauptaufgabe werde nun sein, so Flughafenchef Dieter Johannsen-Roth gestern, den „klaren Bedarfsnachweis“ für die Randzeiten zu führen.

Bewegung kommt auch in die Diskussion um demnächst nicht mehr benötigte Flächen. Nach der Schließung Tegels seien unterschiedliche Möglichkeiten denkbar, so eine Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung. Für Teile des Geländes, die in der Nähe des Kurt-Schumacher-Platzes liegen, biete sich eine Nutzung für Wohnungen und Dienstleistungen an. Der Tower eigne sich für Messeveranstaltungen oder andere Events. In der Umgebung des Flughafensees solle es Natur- und Freiflächen auf etwa 200 bis 250 Hektar Fläche geben. Die Mäckeritzwiesen könnten renaturiert werden. Brandenburger Umweltschützer fordern bereits, das Gelände des früheren Flugplatzes Sperenberg, das zunächst als Airport-Standort im Gespräch war, kostenlos an eine Naturschutzstiftung zu übertragen. Das 1.100 Hektar große Gelände gehöre inzwischen zu den wenigen natürlich gewachsenen Wäldern in Brandenburg, hieß es.