KINDERGELD BIS 25 JAHRE
: Auch Verheiratete bekommen Geld

KÖLN | Eltern haben auch dann noch Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind bereits verheiratet ist. Es müsse nur unter 25 Jahre alt sein und sich in seiner ersten Ausbildung befinden, urteilte das Finanzgericht Köln jetzt. Die Familienkasse hatte einer Mutter das Kindergeld für ihre 21 Jahre alte Tochter verweigert. Begründung: Die Tochter verfüge durch ihr Ausbildungsgehalt und den Unterhaltsbeitrag des Ehemanns über ausreichende Einkünfte. Dagegen klagte die Mutter und bekam recht (Entscheidung 9 K 935/13). (dpa)