Weiterbildung nach Krankheit

DÜSSELDORF taz ■ Auch nach den Hartz-Gesetzen gibt es weiter ein Recht auf berufliche Rehabilitation – etwa für psychisch Kranke, die nach überwundener akuter Krise wieder den Einstieg ins Erwerbsleben finden möchten. Darauf weist die Weiterbildungseinrichtung „Berufliches Trainingszentrum“ (BTZ) in Köln hin. Allerdings hätten die Irritationen, die die Hartz-IV-Reform im letzten Jahr gestiftet haben, dazu geführt, dass viele psychosoziale Fachleute meinen, für solche Fälle gebe kaum noch Hilfen. Tatsächlich könne man jedoch mit einer guten Beratung für fast jeden Fall ein passendes Angebot machen.

www.btz-koeln.de