: B 74 kommt – mit Schienenkreuzung
Gericht weist Klage gegen Straßenbau in Bremen-Nord ab. Umstrittener Bahnübergang wird nicht geprüft
Die B 74 in Bremen-Nord darf bis nach Farge verlängert werden, selbst wenn der in ihrem Verlauf geplante Bahnübergang illegal sein sollte. Diesen Beschluss fasste gestern das Bremer Oberverwaltungsgericht und wies damit die Klage eines Anwohners ab.
Knackpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung war die geplante ebenerdige Kreuzung mit der Farge-Blumenthaler Eisenbahn. Nach dem Gesetz sind Bahnübergänge an neuen Bundesstraßen eigentlich verboten. Die Landeseisenbahnaufsicht, die dem Bremer Bauressort untersteht, hatte dafür dennoch eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Selbst das Oberverwaltungsgericht sah darin zunächst ein „ernsthaftes Problem“: Die falsch geplante Kreuzung hätte den gesamten Planfeststellungsbeschluss kippen können.
Ein Trick des Bauressorts verhinderte das. Hinter dem Haus des Klägers soll statt eines Lärmschutzwalls nun eine Lärmschutzwand entstehen. Das Grundstück des Klägers bleibt dadurch unangetastet. Damit verliert dieser nach Ansicht der Behörde allerdings auch das Recht, die Kreuzungsplanung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Sein Mandant habe das Recht auf eine „ermessensfehlerfreie Abwägung“, und zwar auch, was die Frage der Straßen-Schienen-Kreuzung angehe, insistierte Anwalt Andreas Reich. Schließlich würde eine Unterführung die Straße so verteuern, dass die Stadt womöglich auf ihren Bau verzichte. Das Gericht überzeugte das nicht: Auch durch einen möglicherweise unzulässigen Bahnübergang werde der Kläger nicht mehr in seinen Eigentumsrechten verletzt als durch einen legalen.
Andere Anwohner, deren Grundstück für die Straße unbedingt benötigt wird, haben auf einen Prozess wegen der hohen Kosten verzichtet. Anhängig ist allerdings noch die Klage der Wohnungsbaugenossenschaft Gewosie. Die Kreuzungsfrage könnte dabei erneut auf den Tisch kommen.
Nach den Planungen soll der Bahnübergang auf der B 74 lediglich mit Ampeln gesichert werden. Umweltverbände werfen der Behörde daher „Beihilfe zur Körperverletzung“ vor. Wenige Meter weiter kamen vor Jahren mehrere Menschen ums Leben, als ein Zug in ein Auto fuhr. Der Fahrer hatte die Lichtzeichen wegen der tief stehenden Sonne nicht bemerkt.
In Oberneuland will die Stadt übrigens gerade drei Bahnübergänge durch Unterführungen ersetzen. Anwohnern, die dagegen klagen, hält sie den „großen Zugewinn an Sicherheit“ vor. sim