MÜTTER IM GEFÄNGNIS
: Kein Anspruch auf Elterngeld

KASSEL | Frauen, die ihr Kind im Gefängnis aufziehen, bekommen kein Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel gestern klargestellt. Geklagt hatte eine heute 33-Jährige, die 2007 in Schwäbisch Gmünd inhaftiert war, als ihr Sohn geboren wurde. Bis zu ihrer Entlassung im Mai 2009 lebte sie mit dem Kind in einer gefängniseigenen Mutter-Kind-Einrichtung und ging in Haft einer Arbeit nach. Der Frau stehe für diese Zeit kein Elterngeld zu, denn sie habe dort nicht in einem Haushalt gelebt, der dem Elterngeldgesetz entspreche, urteilte das BSG und wies die Revision der Frau zurück. (dpa)