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Archiv-Artikel

Illoyal und arbeitslos

Gericht bestätigt Kündigung wegen Kritik am Arbeitgeber

Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts rechtens. Die Frau hatte mehrfach auf Missstände im Pflegebereich hingewiesen und eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber gestellt, die den Vorwurf des Betrugs enthielt, teilte das Gericht gestern mit. Dies sei eine schwere Verletzung der Loyalitätspflicht durch die Arbeitnehmerin, hieß es im Urteil. Behauptungen, die Pflegeleistungen seien nicht ordentlich dokumentiert worden, hätten sich in dem Rechtsstreit nicht belegen lassen.

Die Arbeitnehmerin habe es zudem versäumt, in der Pflegeeinrichtung für Abhilfe zu sorgen. Wegen der Pflichtverletzungen sei dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung wurden nicht zugelassen. DPA