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Archiv-Artikel

Naturschutz braucht mehr Platz

ARTENVIELFALT In Deutschland müssten Biotope insgesamt eine größere Fläche einnehmen und besser vernetzt werden. Doch viele Bundesländer ignorieren offenbar die Vorgaben des Naturschutzgesetzes

BERLIN taz | 2002 hat sich Deutschland zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, den Rückgang der heimischen Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen. „Die Realität sieht heute aber leider sehr düster aus“, erklärte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Rainer Baake, am Donnerstag in Berlin. Maximal 40 Prozent der Tier- und Pflanzenarten werden in Deutschland nach Ansicht des Bundesamts für Naturschutz in einer überlebensfähigen Population erhalten bleiben, wenn sich am bisherigen System der Schutzgebiete nichts ändert. Gefährdet sind beispielsweise Feldhamster und Uhu.

Die DUH fordert die Bundesregierung deshalb zum Handeln auf. Denn die verbliebenen naturnahen Lebensräume sind zu klein und nicht ausreichend miteinander vernetzt. Im Bundesnaturschutzgesetz wurde zwar schon bei der Novellierung im Jahr 2002 festgelegt, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, das mindestens zehn Prozent der Fläche jedes Bundeslandes umfasst. Wie die DUH ermittelte, liegt in den Bundesländern jedoch einiges im Argen.

„Die Mehrzahl der Länder missachtet seit Jahren das Bundesnaturschutzgesetz, und die Bundesregierung schaut tatenlos zu“, sagte Baake zum Ergebnis der Befragung. Nur in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein war laut DUH erkennbar, dass die Vorgaben zum Biotopverbund zumindest weitgehend umgesetzt wurden. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern antworteten innerhalb von sieben Wochen gar nicht auf die Anfrage.

Die Bundesregierung müsse den Druck erhöhen, heißt es nun von der Umwelthilfe. Dazu könnten die Flächen für Biotopverbünde etwa in einer Anlage zum Bundesnaturschutzgesetz explizit ausgewiesen werden. Alternativ wäre es auch möglich, einen entsprechenden Raumordnungsplan zu erlassen. JENS KLEIN