VERBOTEN

Grüß Gott, meine Damen und Herren! Zur bayerischen Landtagswahl am kommenden Sonntag, dem 15. September, gibt verboten folgende offizielle Erklärung ab: Jeder und jede, der oder die sich den Werten von verboten verpflichtet fühlt, hat, wenn in Bayern wahlberechtigt, CSU zu wählen. Wer nicht in Bayern wahlberechtigt ist, hat auf Wahlberechtigte in seinem Bekanntenkreis dahin gehend einzuwirken, dass sie CSU wählen. Einsprüche sind nicht möglich! Verräter an seinen Werten wird verboten bis zur letzten Patrone bekämpfen! Als Höchststrafe wird eine personenbezogene Maut verhängt! Beschlossen am 12. September 2013 mit absoluter Mehrheit.