URTEIL DES NIEDERSÄCHSISCHEN FINANZGERICHTS
: Kindergeld auch für Verheiratete

Eltern können auch für verheirateten Nachwuchs Kindergeld beziehen. Der Anspruch für ein volljähriges Kind erlischt jedenfalls nicht automatisch nach dessen Hochzeit, entschied das niedersächsische Finanzgericht (Az 6 K 187/13). In dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil gaben die Richter der Klage eines Vaters statt, der sich gegen die Streichung des Kindergeldes für seine verheiratete 20-jährige Tochter, die eine Ausbilung zur Friseurin macht, gewandt hatte. Die zuständige Familienkasse hatte argumentiert, weil der Ehemann ein Bruttoeinkommen von rund 30.000 Euro beziehe, könne es kein Kindergeld mehr geben. Das Finanzgericht sieht dies anders. Unabhängig von der Heirat bestehe Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind, wenn dieses in der Ausbildung sei.  (dpa)