: „Erst das Gespräch suchen“
VORTRAG Für Anwalt Christian Carstens sind viele Nachbarschaftskonflikte gerichtlich schwer lösbar
■ 50, Anwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht.
taz: Herr Carstens, wie wehrt man sich gegen seine Nachbarn?
Christian Carstens: Ich würde jedem Betroffenen raten, immer erst das persönliche Gespräch mit seinem Nachbarn zu suchen und sich um eine friedliche Lösung zu bemühen. Hilft das nicht, lohnt es sich manchmal, den Vermieter oder Verwalter auf seine Seite zu holen. Zum Beispiel, wenn es sich nur um abgestellte Fahrräder im Hausflur handelt. Denn viele Konflikte lassen sich gerichtlich nur schwer lösen.
Zum Beispiel?
Viele Bewohner fühlen sich durch Raucher auf benachbarten Balkonen gestört. Wenn es sich jedoch nicht um erkennbare Schikane handelt, kann man da nichts machen.
Kann man sich gegen Lärm leichter wehren?
Auch das Thema Lärm ist eine sehr komplizierte Angelegenheit. Es gilt zwar die gesetzliche Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr und Nachtruhe ab 22 Uhr, wirklich wehren kann man sich aber nur gegen Maschinen und Gewerbelärm. Zum Beispiel den eines Rasenmähers oder einer Baustelle. Ansonsten muss man die meisten Lärmquellen einfach hinnehmen, wie beispielsweise Kinderlärm.
Wann lohnt es sich, gerichtlich vorzugehen?
Wenn Gebäudeschäden auftreten und zum Beispiel die Wurzeln eines Baumes auf dem Nachbargrundstück die Statik des eigenen Hauses beeinträchtigt und Risse entstehen. Oder aber wenn Bauvorhaben in der Wohngegend den Wert der eigenen Immobilie senken, zum Beispiel durch eine schlechtere Verkehrsanbindung.
Interview: Jurik Iser
18:30 Uhr, Bamberger-Haus der Volkshochschule Bremen