unterm strich
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Immer diese Promi-Geilheit! Interessiert uns wirklich, was irgendwelche Leute für Musik im Auto hören oder am liebsten im Fernsehen schauen? Nein. Was uns allerdings nicht hindert, brav zu rapportieren, was bei einer Umfrage des Machtmenschenmagazins Cicero herausgekommen ist. Dort wurden Politiker nach ihren Lieblingsbildern befragt. Interessant ist das weniger wegen der Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer Vorliebe für das Ölgemälde „Hohe Wogen“ von Emil Nolde („ ‚Hohe Wogen‘ hat mich beeindruckt durch sein Farbenspiel und seine Dynamik. (…) Emil Nolde ist so eine wunderbare Darstellung eines gigantischen Naturschauspiels gelungen“). Auch nicht wegen des designierten SPD-Vorsitzenden Kurt Beck und seines Lieblingsgemäldes „Weinlese in der Pfalz“ von Max Slevogt aus dem Jahr 1927 („Ich mag es deshalb besonders gern, weil es einen einzigartigen Blick auf diese Kulturlandschaft bietet“). Nein. Interessant ist es wegen FDP-Chef Guido Westerwelle: Dessen Favorit ist das Bild „Narziss“ des in Berlin lebenden Griechen Dimitris Tzamouranis.

Der Rechtsstreit um die rund 250 Jahre verschollene Oper „Motezuma“ von Antonio Vivaldi (1678–1741) ist am Mittwoch in Düsseldorf in eine neue Runde gegangen. Die Berliner Sing-Akademie, in deren Archiv eine Abschrift der Partitur des Werks entdeckt worden war, verlangt vom Festival Düsseldorfer Altstadtherbst, das die Oper 2005 aufgeführt hatte, Schadenersatz. Im Eilverfahren hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) eine einstweilige Verfügung des Landgerichts aufgehoben und die deutsche Erstaufführung in Düsseldorf erlaubt. Der Anwalt der Sing-Akademie, Prof. Peter Raue, attackierte am Mittwoch diese Entscheidung. Sie verstoße gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und das europäische Urheberrecht. Wer ein Werk entdecke und der Öffentlichkeit zugänglich mache, habe auch 20 Jahre lang die Rechte daran. Das Oberlandesgericht sah das anders. Da das wiederentdeckte Exemplar aus einer Kopisten-Werkstatt Venedigs stamme und kein Original Vivaldis sei, müsse das Werk als bereits erschienen gelten. Damit habe die Berliner Sing-Akademie keine Leistungsschutzrechte.