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Archiv-Artikel

Welche Verpflichtung kommt auf Deutschland zu?

FRAGEN & ANTWORTEN Wer das Rettungspaket bezahlt, warum der Internationale Währungsfonds einbezogen wird und wie hoch die Zinsen sind

Von DPS
Die Hilfsmaßnahme ist auf drei Jahre befristet. Damit betreten die Euroländer finanzpolitisches und juristisches Neuland

1. Wie dick ist das Hilfspaket?

Bereit gestellt werden bis zu 750 Milliarden Euro. Davon kommen 60 Milliarden Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt (werden also von allen 27 EU-Mitgliedern anteilig nach ihrer Beteiligung am Gemeinschaftshaushalt finanziert). 440 Milliarden werden über eine neue Finanzgesellschaft aufgebracht, die sich das Geld am Kreditmarkt besorgt. Der Rest kommt vom Internationalen Währungsfonds.

2. Welche Verpflichtungen kommen auf Deutschland zu?

Rein rechnerisch muss die Bundesregierung für 123 Milliarden Euro neue Kredite bürgen. Da aber die Garantien der vor der Pleite stehenden Länder von den anderen übernommen werden müssen, kann die Summe im Ernstfall noch höher ausfallen.

3. Warum gibt es gemeinschaftliche und bilaterale Kredite?

Die europäischen Märkte sind eng miteinander verwoben – nicht nur in der Eurozone. So dürfen zum Beispiel Großbritannien oder Schweden nicht nach Gusto Schulden machen, sondern müssen sich den Regeln des Stabilitätspakts genauso unterwerfen wie die Länder der Eurozone. Die gegenseitige Abhängigkeit führt dazu, dass es auch diesen Ländern nicht egal sein kann, ob ein Land der Eurozone pleitegeht. Deshalb beteiligen sie sich am Rettungsschirm. Der Löwenanteil der Bürgschaften aber wird bilateral abgewickelt. Damit soll klar erkennbar bleiben, wer zahlt und wer Geld bekommt. Vor allem Nettozahler wie Deutschland wollen verhindern, dass Riesensummen irgendwo im Gemeinschaftsbudget versinken und dass die reicheren Länder dafür haften, dass die EU zahlungsfähig bleibt.

4. Warum wird der IWF einbezogen?

Angela Merkel hatte bereits bei der Griechenland-Hilfe auf eine Mitwirkung des IWF gedrängt. Sie erhofft sich, dass die Sparauflagen für notleidende Länder dadurch strenger ausfallen und der IWF objektiver darüber wacht, dass sie eingehalten werden. Diesmal aber ist er nur für ein Drittel der garantierten Summe verantwortlich und hat weniger Einflussmöglichkeit.

5. Ist die Finanzzweckgesellschaft ein europäischer Währungsfonds?

Nein. Die Maßnahme ist auf drei Jahre befristet. Damit betreten die Euroländer finanzpolitisches und juristisches Neuland. Das Kreditinstitut soll im Namen aller sechzehn Mitglieder der Eurozone Geld am Markt aufnehmen und an finanzschwache Staaten weiterleiten. Die Euroländer bürgen entsprechend ihrem Verteilungsschlüssel bei der Europäischen Zentralbank.

6. Sind die Kredite in Wahrheit Euro-Bonds?

Offiziell nein. Für Euro-Bonds würde die Gemeinschaft oder die Eurozone als Ganzes haften. Da aber die 16 Euroländer als Bürgen dafür sorgen, dass die Anleihen bezahlbar bleiben, handelt es sich schon um ein solches Instrument – auch wenn es anders heißt.

7. Wie hoch sind die Zinsen?

Wie bei der Griechenland-Hilfe hofft man, dass die Bürgschaft der stabilen Eurostaaten dazu führt, dass die neue Zweckgesellschaft zinsgünstige Kredite zu etwa 3 Prozent am Markt aufnehmen kann. Die werden dann mit Aufschlag an bedürftige Länder weitergeleitet, die ungefähr 5 Prozent Zinsen zahlen sollen und dadurch deutlich günstiger wegkommen, als wenn sie sich auf dem Kreditmarkt Geld besorgen müssten. Wenn alles gutgeht, machen die bürgenden Länder dabei Gewinn. Wenn es schiefgeht, ist das Geld weg. DPS