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Archiv-Artikel

Ausnahmen sind die Regel

Das neue Verbraucherinformationsgesetz verschont Anbieter von Dienstleistungen, Elektrogeräten und vielen anderen Produkten. Es bezieht sich vor allem auf Lebensmittel

Von HG

BERLIN taz ■ Mit dem Verbraucherinformationsgesetz fliegen dubiose Geschäfte auf, verspricht die Koalition. Wirklich?

Ausnahme Kredit: Für Kredithaie bleibt es ein leichtes Spiel. Potenzielle Kunden gibt es genug. Mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Und ob ein Unternehmer seriös ist, der „Bargeld sofort“ verspricht, bleibt im Dunklen. Das neue Verbraucherinformationsgesetz verschont Anbieter von Dienstleistungen, aber auch von Elektrogeräten und vielen anderen Produkten. Es bezieht sich allein auch Waren, die mit der Haut des Menschen in Kontakt kommen, also vor allem auf Lebensmittel.

Ausnahme Paprika: Im Schnitt isst jeder Deutsche im Jahr drei Kilo Paprika. Das beliebte Gemüse ist aber häufig stärker mit Resten von Ackergiften belastet als erlaubt. Die Lebensmittelkontrolleure sagen jedoch nicht, wo sie die Paprika aufspüren. Ob der eigene Supermarkt betroffen ist, ist auch künftig nicht zu erfahren. Sobald belastete Paprika auftauchen, leiten die Behörden nämlich ein Ermittlungsverfahren ein. Und dafür sieht das Verbraucherinformationsgesetz einen Informationsstopp vor.

Ausnahme Gummibärchen: Wie lecker sind Süßigkeiten? Im Fruchtgummi steckt Gelatine, die aus Schweineschwarten hergestellt wird. Gut gekühlt macht der Rohstoff keine Probleme. Wird er allerdings von einem zwielichtigen Unternehmen bezogen, könnte es unappetitlich werden. Also hat die Verbraucherorganisation Foodwatch im Dezember bei Haribo nachgefragt, ob die Firma Waren von Gammelfleisch-Betrieben bezogen hat. Sie teilte allerdings nicht viel mehr mit als: „Nur wenn alle Rohstoffe in einwandfreier Qualität sind, werden diese in Haribo-Produkten weiterverarbeitet.“ Auch nach dem neuen Verbraucherinformationsgesetz müssen Firmen ihren Kunden nichts Genaueres verraten. Auskunftspflichtig sind nur Behörden. HG