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Archiv-Artikel

Journalisten wollen nicht öffentlich sein

Der BND-Bericht zu überwachten Medien soll geheim bleiben. Das fordern nicht die Täter, sondern Bespitzelte

FREIBURG taz ■ Der Datenschutz schränkt zunehmend die Aufarbeitung öffentlicher Skandale ein – so wie nun in der jüngsten Affäre der Bundesnachrichtendienstes (BND). Denn mehrere Journalisten drohten Klagen an, sollte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags nächste Woche wie geplant den BND-Bericht über bespitzelte Journalisten veröffentlichen.

„Details aus meinem Privatleben oder Redaktionsinterna gehören mit Sicherheit nicht an die Öffentlichkeit“, sagte Andreas Förster von der Berliner Zeitung, über den ein Kollege jahrelang dem BND berichtet hatte. Ähnlich äußerte sich der Focus-Redakteur Josef Hufelschulte. Der Bericht des ehemaligen Bundesrichters Gerhard Schäfer listet auf, wie der Bundesnachrichtendienst in den letzten Jahren Journalisten überwachte, um undichte Stellen in den eigenen Reihen ausfindig zu machen.

Das PKG hatte eine Veröffentlichung für kommenden Mittwoch angekündigt. Bis dahin sollten aber noch die im Bericht erwähnten Personen angehört werden. Aus deren Reihen gibt es nun erheblichen Widerspruch. Am lautesten wehren sich dabei nicht die Täter – die Journalisten also, die Kollegen bespitzelt haben –, sondern die Opfer der Überwachungsmaßnahmen.

Ihre Chancen, die Veröffentlichung zu verhindern, stehen gut. Zumindest können sie Kürzungen und Schwärzungen durchsetzen. Das zeigen zwei andere Vorgänge der jüngeren Vergangenheit. Erst im Februar diesen Jahres gab es ähnliche Probleme mit einem Bericht der Bundesregierung an das PKG.

Damals ging es um die Themen, die demnächst von einem Untersuchungsausschuss des Bundestages aufbereitet werden, unter anderem um die Entführung des deutschen Staatsbürgers Chalid al-Masri durch US-Geheimdienste. In voller Länge erhielten den Bericht aber nur die Abgeordneten. Nach Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten musste die veröffentlichte Version des Berichts gekürzt werden.

Einen ähnlichen Erfolg erzielte Exkanzler Helmut Kohl im Jahr 2004 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Er setzte durch, dass Stasi-Akten nicht gegen seinen Willen an die Presse weitergegeben werden dürfen, weil die Unterlagen „in grob rechtsstaatswidriger Weise erlangt“ wurden. Das Gericht legte das Stasi-Unterlagen-Gesetz entsprechend eng aus. Kohl war allerdings das einzige prominente Stasi-Opfer, das sich gegen die Veröffentlichung seiner Unterlagen wehrte.

CHRISTIAN RATH