: Anwalt darf zum Arzt mitkommen
MAINZ dpa ■ Ein Prozessbeteiligter hat bei einer vom Gericht angeordneten ärztlichen Untersuchung grundsätzlich einen Anspruch auf die Anwesenheit seines Anwalts. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz hervor. Werde dem Betroffenen die Anwesenheit des Anwalts oder einer anderen Vertrauensperson verwehrt, so sei dies ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Az.: L 4 B 33/06). Das LSG betonte, eine ärztliche Untersuchung sei ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen.