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Archiv-Artikel

„Hooligan-Datei“ darf bleiben

RECHTSSTREIT Dank einer neuen Verordnung des Innenministeriums bleibt die Datei bestehen. Auch 22-jähriger Kläger aus dem Raum Hannover scheitert vor Gericht, seine Daten werden nicht gelöscht

Der Rechtsstreit um die „Hooligan-Datei“ des Bundeskriminalamtes hat sich buchstäblich in letzter Sekunde erledigt. Just am Mittwoch, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Zulässigkeit der Datensammlung entscheiden wollte, trat eine neue Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums in Kraft. „Die Verordnung schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Datei“, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann.

Er fügte aber hinzu: Hätte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nicht die Reißleine gezogen und doch noch die fehlende „BKA-Daten-Verordnung“ erlassen, hätte das Gericht die Datei wohl gekippt.

So ging es am Mittwoch nur noch um das Einzelschicksal eines 22-Jährigen aus der Region Hannover. Der Anhänger von Hannover 96 war 2006 in der Datei „Gewalttäter Sport“ gelandet. Er war in einem Pulk mitgelaufen, der auf rivalisierende Fans von Eintracht Braunschweig losging.

22-Jähriger wehrt sich

Eine Gewalttat konnte ihm nicht nachgewiesen werden; das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs wurde eingestellt. Der junge Mann wehrte sich gegen die Speicherung seiner Daten und hatte in zwei vorherigen Gerichtsinstanzen Erfolg gehabt.

Sein Anwalt Andreas Hüttl sagte, der 22-Jährige habe inzwischen mit dieser Fußballszene abgeschlossen. Er wollte nun erreichen, dass seine Daten vorzeitig gelöscht werden – nicht erst nach Ablauf einer Fünf-Jahres-Frist im Mai nächsten Jahres.

Darauf ließ sich die Polizeidirektion Hannover allerdings nicht ein. Der 22-Jährige gehöre zu der Klientel, auf die die Polizei ein Auge haben müsse. Einen Vergleich zur Löschung der Daten lehnte die Polizei ab. In der „Hooligan-Datei“ sind rund 12.000 Personen erfasst. (dpa)