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VERFASSUNGSURTEILDurchsuchen von Protestlern erschwert

KARLSRUHE | Die Polizei darf Teilnehmer einer Demonstration nur dann durchsuchen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen. Bloße Verdachtsmomente reichten nicht aus, entschied das Bundesverfassungsgericht. Es gab damit der Verfassungsbeschwerde von Veranstaltern einer Demonstration in Bielefeld statt, die sich 2002 gegen eine Ausstellung über Verbrechen der Wehrmacht richtete. Die Polizei hatte angeordnet, dass alle Teilnehmer der rechtsgerichteten Demonstration durchsucht werden sollten. (dpa)

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