: Panik vor der Polizei? Selbst schuld
3.000 Euro Schmerzensgeld für einen jugendlichen Mopedfahrer, der vom Polizeiwagen überrollt wurde
Wenn ein Jugendlicher auf einem Moped vor der Polizei flüchtet und nach einer Verfolgungsjagd von dem Polizeiwagen bedrängt und überrollt wird – hat der Jugendliche dann selbst schuld? Das war gestern die Frage vor dem Bremer Landgericht. Die Prozessvertreter des Polizisten und der Stadt sahen das so – er hätte ja anhalten, sich stellen können. Und außerdem habe das Moped kein Kennzeichen gehabt – da würden im Kopf eines Polizisten eine Menge möglicher Delikte aufsteigen, die den Hintergrund solch merkwürdigen Verhaltens abgeben. Fazit: Der Anspruch des Jugendlichen, dass Oberkommissar B. auch noch Schmerzensgeld zahlen müsse, sei abzulehnen.
Immerhin hatte der Jugendliche fünf Tage im Krankenhaus gelegen, nachdem ihn der Polizeiwagen überrollt hatte. In den USA wäre das nicht unter 100.000 Dollar Schmerzensgeld abgegangen, aber in Deutschland gelten eben andere Sitten. 5.000 Euro Schmerzensgeld hat der Anwalt des Jugendlichen beantragt.
Dass die versammelten vier Anwälte auf der Seite des Polizeibeamten selbst das abgelehnt wissen wollten, brachte den Richter Matthias Weinert offenkundig in Rage. Immerhin gäbe es einen Täter, bemerkte er scharf, der wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten verurteilt worden war. Aber der Polizeibeamte hat sich in keiner Phase an das Opfer gewandt, offenbar kein Unrechtsbewusstsein. Als Oberkommissar der Polizei sei der Täter kein Berufsanfänger, erklärte Weinert, er habe in seiner Fortbildung sicherlich etwas gelernt über die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz.
Immerhin zu 40 Prozent, meinte das Gericht, habe der Mopedfahrer schuld, weil er die Verfolgungsjagd „provoziert“ hatte, die dann von Polizeiseite „unverhältnismäßig“ eskalierte. Macht 3.000 Euro Schmerzensgeld. Die Anwälte des Polizeibeamten waren nach dem deutlichen Richterwort bereit, sich darauf einzulassen, wenn die Regressversicherung der Polizei für die Summe aufkommt. kawe