: Mehr Geld fürs Schlachten
ÜBERRASCHUNG Die Fleischindustrie und die Gewerkschaft NGG einigen sich auf einen Mindestlohn. Der soll auch für Arbeiter mit Werkverträgen gelten
In den Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die deutsche Fleischindustrie hat es überraschend eine Einigung gegeben. Die Vereinbarung sehe einen verbindlichen tariflichen Mindestlohn von 7,75 Euro je Stunde zum 1. Juli 2014 vor, schreibt die FAZ. Dieser solle dann bis Dezember 2016 in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen. Ein Sprecher der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bestätigte dies – allerdings unter Vorbehalt. „Es ist noch nichts unterschrieben“, sagte er.
Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte deren Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner: „Wir begrüßen nachdrücklich, dass es zu einer solchen Tarifvereinbarung kommt.“ In der Fleischbranche arbeiten nach Angaben des niedersächsischen Verbandes der Ernährungswirtschaft bundesweit rund 80.000 Beschäftigte, davon allein in Niedersachsen mehr als 20.000.
Die Tarifparteien wollen die Vereinbarung auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklären lassen. Dadurch würden auch die in vielen Schlachtbetrieben eingesetzten Werkvertragsarbeitnehmer aus Osteuropa von der Tarifregelung erfasst. Wegen der Beschäftigung dieser Werkvertragsbeschäftigten oft zu Niedrigstlöhnen war die Branche immer wieder in die Kritik geraten.
Die Arbeitgeber hatten im Dezember bereits einen Mindestlohn von 8 Euro ab Mitte 2014 und ein Jahr später von 8,50 angeboten. Die NGG stimmte dem aber vor allem wegen der langen Laufzeit nicht zu: Sie wollte die Möglichkeit weiterer Erhöhungen verankern und forderte Mindestarbeitsbedingungen für Werkvertragsarbeiter. (dpa)